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Schulden, Vermögen, Bürgschaften

Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten und Geldanlagen am Geldmarkt

Im Rahmen des Haushaltsgesetzes wird der Senator für Finanzen ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zu 12 vom Hundert des in § 1 Absatz 1 festgestellten Betrages der Einnahmen und Ausgaben aufzunehmen. Die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten ergibt sich aus § 2 Absatz 4 des jeweiligen Haushaltsgesetzes.

Durch eine tägliche Disposition wird der Bedarf an Kassenkrediten oder verfügbaren Kassenmitteln ermittelt. Die Entscheidung über die Anlage/Aufnahme von Termin- oder Tagesgeldern orientiert sich an der jeweiligen Zinsprognose und dem prognostizierten Liquiditätsbedarf.

Schuldscheine, Landesschatzanweisungen und Länderjumbos

Zur mittel- und langfristigen Refinanzierung legt das Land Bremen Schuldscheine und Landesschatzanweisungen auf oder beteiligt sich an Länderjumbos, welches klassische Kreditinstrumente der Länder sind.

Derivate Finanzinstrumente

Im Rahmen der Kreditfinanzierung kann der Senator für Finanzen nach § 2 Absatz 7 des jeweiligen Haushaltsgesetzes auch ergänzende Vereinbarungen treffen, die der Steuerung von Zinsänderungs-, Liquiditäts- und Währungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen und ähnlichen Zwecken bei bestehenden Krediten, neuen Krediten sowie Anschlussfinanzierungen für fällig werdende Tilgungen dienen. Die Höchstgrenze für derartige Vereinbarungen ist auf 25 vom Hundert des in Absatz 1 Nummer 1 des jeweiligen Haushaltsgesetzes genannten Betrages begrenzt.

Zur Sicherung des Zinsänderungsrisikos werden mehrheitlich Swaps (Zinstauschvereinbarungen) sowie Forward Rate Agreements (Vorausvereinbarungen der Verzinsungen) vereinbart.

Der Bericht im HaFa der Bremischen Bürgerschaft über die durchgeführten Zinssicherungen mittels Forward Swaps (Vorvereinbarung einer Zinstauschvereinbarung) per 31.12.2022. Bericht im Haushalts- und Finanzausschuss per 31.12.2022

Aktuelles

Aktuell
Das Land Bremen verfügt über einen LEI (Legal Entity Identifier): 5299000FMNZDQIMTS006.

Rating
Am 09.10.2023 wurde das Land Bremen von der Ratingagentur FitchRatings mit der Bestnote „AAA“ (Ausblick: Stabil) bewertet.
FitchRatings Full Rating Report (pdf, 689 KB)
FitchRatings Emittenteninformation

Informationen zum Finanzierungsbedarf am Kreditmarkt 2023

Aktuelle Informationen zum Finanzierungsbedarf am Kreditmarkt
Bezeichnung Volumen
geplante Nettokreditaufnahme 0,54 Mrd. €
geplante Tilgungen1,26 Mrd. €
geplante Bruttokreditaufnahme1,80 Mrd. €

Stand: 12.01.2023

Es handelt sich um den Finanzierungsbedarf unter Berücksichtigung von § 2 Absatz 3 Haushaltsgesetz Land (gemeinsame Kreditaufnahme des Landes Bremen für die Stadt Bremen und die Stadtgemeinde Bremerhaven).

Kontoverbindungen für das Geld- Kredit- und Derivatgeschäft des Landes

Kontoverbindungen für das Geld- Kredit- und Derivatgeschäft des Landes
BezeichnungKontodaten
EmpfängerFreie Hansestadt Bremen
InstitutDeutsche Bundesbank Hannover
IBAN (Internationale Bankkontonummer)DE16 2500 0000 0025 0015 30
BIC (International gültige Bankleitzahl)MARKDEF1250
BetreffSchuldscheinnummer, Geldmarkt, Collaterals oder Derivatenummer

Kontoverbindungen für das Geld- Kredit- und Derivatgeschäft der Stadtgemeinde

Kontoverbindungen für das Geld- Kredit- und Derivatgeschäft der Stadtgemeinde
BezeichnungKontodaten
EmpfängerStadtgemeinde Bremen
InstitutDeutsche Bundesbank Hannover
IBANDE18 2500 0000 0025 1015 01
BICMARKDEF1250
Betreff Geldmarkt oder Darlehensnummer

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