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Fastlane „Energetische Gebäudesanierung“

Angesichts der anhaltenden Energie- und Klimakrise und der infolgedessen angestrebten CO2-Reduzierung sowie energiepolitischen Unabhängigkeit, hat sich das Land Bremen zum Ziel erklärt klimaneutral zu werden. Hierzu erarbeitete die Enquetekommission im Jahr 2020/2021 eine Klimaschutzstrategie für das Land Bremen und benannte im Abschlussbericht vom Dezember 2021 die Klimaneutralität bis 2038 als übergeordnetes Ziel sowie entsprechende Handlungsempfehlungen.

Am 07.06.2022 beschloss der Senat die Klimaschutzziele. So sollen die CO2-Emissionen im Land Bremen, einschließlich der Stahlindustrie, bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 %, bis zum Jahr 2033 um mindestens 85 % und bis zum Jahr 2038 um mindestens 95 % gegenüber dem Niveau des Basisjahres 1990 gesenkt werden.

Am 15.11.2022 beschloss der Senat schließlich den für das Erreichen der Klimaschutzziele notwendigen strategischen Rahmen, deren Grundlage die Ergebnisse und Empfehlungen der Enquetekommission sind. Die Klimaschutzstrategie besteht aus den folgenden 4 Elementen:

  1. Landesprogramm Klimaschutz 2038, fasst Strukturen und Prozesse zusammen, die für das Erreichen der Klimaschutzziele notwendig sind
  2. Aktionsplan Klimaschutz, ein Steuerungs- und Umsetzungsinstrument der Klimaschutzstrategie 2038, das die Handlungsempfehlungen der Enquetekommission enthält und als integrierter Maßnahmenkatalog umgesetzt und fortgeschrieben wird
  3. Handlungsschwerpunkte der Klimaschutzstrategie 2038, die aufgrund ihrer Wirkungsstärke mit besonderer Dringlichkeit vorangetrieben werden sollen (Fastlane-Maßnahmen)
  4. Finanzierungskonzept Klimaschutz
    Die Grundlage für die Klimaschutzstrategie bildet dabei das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG), das 2023 überarbeitet wurde und neu definierte Klimaschutzziele enthält.

Folgende Fastlane-Maßnahmen wurden definiert:

  1. Ausbau und Dekarbonisierung der Fern- und Nahwärmeversorgung sowie Einführung eines Landeswärmegesetzes
  2. Massive Verbesserung CO2-armer Mobilitätsangebote
  3. Energetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands
  4. Dekarbonisierung und klimaneutrale Transformation der Wirtschaft (insbesondere der Stahlproduktion, Energieerzeugung und Infrastruktur)

Die Federführung für die Fastlane „Energetische Gebäudesanierung“ liegt bei den Referaten Q12 und Q13. Bis 2035 sollen öffentliche Gebäude klimaneutral mit Energie versorgt sein. Hierunter fallen

  • Gebäude, die sich im Sondervermögen Immobilien und Technik (SVIT) befinden und von Immobilien Bremen verwaltet werden z.B. Schulen, Kitas oder Verwaltungsgebäude
  • Kommunale Gebäude in Bremerhaven, die vom Wirtschaftsbetrieb Seestadt-Immobilien verwaltet werden
  • Gebäude im Wissenschaftsbereich im Land Bremen: Universität Bremen, Hochschule Bremen, Hochschule Bremerhaven und Hochschule für Künste
  • Weitere Eigenbetriebe mit eigenem Gebäudebestand, wie Werkstatt Bremen und der Umweltbetrieb Bremen

Der Energieverbrauch wird durch die energetische Sanierung der Gebäudehüllen (Fenster, Fassade, Dächer) gesenkt. In der Wärmeversorgung werden durch Anschluss an das Fernwärmenetz bzw. Umstellung auf Wärmepumpen die fossilen Energieträger ersetzt. Auf geeigneten Dächern werden PV-Anlagen installiert. Auf Grundlage einer Überprüfung der Gebäude auf ihren Energieverbrauch und technischen Zustand, wurde ein Maßnahmenplan erstellt, dessen Umsetzung durch ein kontinuierliches Controlling gesteuert wird.

Energie

Der Energieverbrauch der öffentlichen Gebäude hat eine große Bedeutung, da er erhebliche Kosten verursacht und Energieeinsparungen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dabei erfordern Energieeffizienzmaßnahmen hohe Investitionen. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, bedarf es eines systematischen Energiemanagements.

Dieses dokumentiert der Senator für Finanzen jährlich im „Energiebericht für die öffentlichen Gebäude der Stadtgemeinde Bremen und die Landesgebäude der Freien Hansestadt Bremen“. Dargestellt ist darin, wie sich der Energieverbrauch, die hierdurch verursachten CO2-Emissionen und die Energiekosten der öffentlichen Gebäude entwickeln, sowie Handlungsfelder und Projekte des Energiemanagements, wie

  • Energiecontrolling und Betriebsoptimierung
  • Klimaschutzinvestitionen, Energetische Sanierungen und Neubauten
  • Nutzerbezogen Projekte z.B. in Schulen und Kindertagesstätten
  • Ausschreibung und Abschluss von Energielieferverträgen (Ökostrom, Erdgas, Fernwärme)

Derzeit ein Schwerpunkt ist die Bearbeitung des Sanierungsfahrplans für die Gebäude im Sondervermögen Immobilien und Technik. Hier wird die energetische Betrachtung mit wirtschaftlichen und nutzerspezifischen Anforderungen verbunden. Hierfür setzt Immobilien Bremen (Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen) Fördermittel des Bundes ein.

Energiebericht für die öffentlichen Gebäude der Stadtgemeinde Bremen und die Landesgebäude der Freien Hansestadt Bremen - Bericht für das Jahr 2017