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Begabtenförderung berufliche Bildung

Begabtenförderung berufliche Bildung - Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre"

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung "Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Richtlinien und besondere Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung in der jeweils geltenden Fassung

Kann ich mich bewerben?

Voraussetzung für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind:

  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf beim Senator für Finanzen als zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG),
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
    oder
    Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
    oder
    ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 24 Jahre ist.

Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, von Elternzeit u. a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Was wird gefördert?

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten Zuschüsse zu anspruchsvollen Weiterbildungen:

  • Lehrgänge für fachbezogene berufliche Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, IT-Themen, Qualitätsmanagement, Konfliktmanagement,
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt bis zu 9135 EUR erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % je Fördermaßnahme. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Wo kann ich mich bewerben?

Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Der Senator für Finanzen ist die zuständige Stelle für die bei ihr angesiedelten Ausbildungsberufe. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten werden zum 1. April eines Jahres aufgenommen. Bewerbungsschluss ist jeweils der 28. Februar des selben Jahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare gibt es beim Senator für Finanzen – zuständige Stelle nach dem BBiG oder in unserer Formularbox.

Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.

Wer informiert?

Ansprechpartner beim Senator für Finanzen – zuständigen Stelle nach dem BBiG ist:

Simone Bayer

Der Senator für Finanzen
Referat 33 - Zuständige Stelle nach dem BBiG
Am Tabakquartier 56
28197 Bremen

+49 421 361 59169
+49 421 496 59169
E-Mail

Mehr zum Thema: www.begabtenfoerderung.de