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Verpflichtende authentifizierte elektronische Übermittlung

  • Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Anträge auf Dauerfristverlängerung
  • Anmeldung der Umsatzsteuersondervorauszahlung und
  • Zusammenfassende Meldungen

Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Zusammenfassende Meldung müssen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ab dem 01.01.2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt, das Sie im Rahmen der Registrierung im ElsterOnline-Portal erhalten. Die Registrierung ist nur einmal erforderlich.

Rechtsgrundlagen

§§ 41a Abs. 1 und 41b Abs. 1 und 2 EStG, § 6 StDÜV, § 18 Abs. 1 UStG in der Fassung des zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003) vom 15. Dezember 2003

Weitere Informationen

www.elster.de