Existenzgründung / Anmeldung eines Unternehmens / Beantragung einer Steuernummer
Immer mehr Menschen wagen den Schritt in die Selbständigkeit. Sie wollen mit Optimismus und Engagement Verantwortung übernehmen.
Viele von ihnen sind mit den kaufmännischen und steuerlichen Anforderungen ihrer unternehmerischen Selbständigkeit nicht so vertraut, deshalb bieten wir Ihnen Rat und Hilfe an.
Zu Ihrer Unterstützung gibt es in jedem bremischen Finanzamt Ansprechpersonen für Existenzgründungen.
Diese Fachleute der Finanzämter informieren in allgemeinen steuerlichen Fragen.
Ziel ist es, etwaige "Stolpersteine" oder "Berührungsängste" im Umgang mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen und die jungen Unternehmen in ihrer Gründungsphase, also etwa ein halbes Jahr lang zu begleiten.
So erhalten die Existenzgründenden bereits bei der Anmeldung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit einen Brief ihrer Ansprechperson vom zuständigen Finanzamt mit dem Angebot der telefonischen oder persönlichen Unterstützung rund um die Existenzgründung.
Dabei darf eine umfassende steuerliche Beratung, insbesondere zu Gestaltungsmöglichkeiten, nicht vom Finanzamt angeboten werden. Diese ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Möchten Sie das Angebot wahrnehmen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin mit einer Ansprechperson.
Evtl. Terminvereinbarung mit den Ansprechpersonen, elektronische Übermittlung eines ausgefüllten Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nebst benötigter Unterlagen.
Melden Sie Ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle https://www.einheitlicher-ansprechpartner.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen132.c.122100.de an beziehungsweise zeigen Sie die Aufnahme einer selbstständigen land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit an.
Für die steuerliche Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer geschäftlichen Tätigkeit einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Wenn Sie keine kommerzielle Software zur Verfügung haben, können Sie dies auf dem kostenfreien Portal der Finanzverwaltung „Mein Elster“ unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung erledigen.
Bitte schauen Sie unter dem Eintrag "Häufig gestellte Fragen" nach
1 Monat
Wer einen gewerblichen Betrieb (auch Land-u. Forstwirtschaft) oder eine Betriebstätte eröffnet, ist zur Anzeige gegenüber der Gemeinde innerhalb 1 Monats nach Aufnahme der Tätigkeit verpflichtet.
In der Stadt Bremen ist die Gewerbemeldestelle https://www.service.bremen.de/de/dienststelle/bremen128.c.49378.de,
in der Seestadt Bremerhaven ist das Bürgeramt / Ordnungsamt https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik/buergerservice/dienstleistungen/an-um-oder-abmeldung-eines-gewerbes.35661.html#collapse-dienststelle) die zuständige Stelle.
Daneben muss auch eine steuerliche Anmeldung innerhalb 1 Monats nach Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit durchgeführt werden. Hierzu ist ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dies kann auf dem kostenfreien Portal der Finanzverwaltung „Mein Elster“ unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung erledigt werden.
Bei Freiberuflern ist nur eine steuerliche Anmeldung (siehe vorheriger Absatz) durchzuführen. Das Gleiche gilt für die Verlegung und die Aufgabe eines Betriebes, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit ( Frist 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit).
Die steuerliche Anmeldung Ihres Unternehmens müssen Sie innerhalb 1 Monats nach Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit durchführen. Hierzu ist ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dies kann auf dem kostenfreien Portal der Finanzverwaltung „Mein Elster“ unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung erledigt werden. Sofern Sie noch kein Elster-Zertifikat besitzen, können Sie auf der angegebenen Internetseite für die Abgabe des Fragebogens ein temporäres Zertifikat innerhalb von Minuten erstellen.
Die oben genannten Grundsätze gelten auch für die Verlegung und die Aufgabe eines Betriebes, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit.