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Die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)

Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte?

Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren (ELStAM-Elektronische LohnSteuer-AbzugsMerkmale) ersetzt.

Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionzugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können.

Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Informationen. Ab dem Jahr 2013 sollen diese Informationen in einer Datenbank der Finanzverwaltung (ELStAM) hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden. Aufgrund dieses neuen elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier als Träger dieser Informationen nicht mehr notwendig.