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Gemeindesteuern

Nachfolgend sind Informationen zu den Gemeindesteuern eingestellt:
Zu den Gemeindesteuern zählen die Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) sowie die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern. Auf Steuern, die von den Landesfinanzbehörden oder von der Stadtgemeinde Bremerhaven verwaltet werden, finden die Rechtsvorschriften der Abgabenordnung, des Bewertungsgesetzes und des Steuerberatungsgesetzes entsprechend Anwendung (§ 3 Absatz 1 des Bremischen Abgabengesetzes).




GemeindesteuernKurzinformationen
GewerbesteuerDie Hebesätze der Gewerbesteuer lauten aktuell:
460% in Bremen
460% in Bremerhaven
GrundsteuerDie Hebesätze der Grundsteuer lauten für Bremen aktuell:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 250%
Grundsteuer B (Bebauten Grundstücke): 695%
Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie hier Grundsteuerreform

für Bremerhaven:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 250%
Grundsteuer B (Bebauten Grundstücke): 645%

HundesteuerDie Steuersätze der Hundesteuer lauten aktuell:
In Bremen 150,00 Euro pro Jahr und Hund
In Bremerhaven 90,00 Euro pro Jahr und Hund
Tourismusabgabe('Citytax')Seit 01.07.2018 wird die Citytax in Bremen und Bremerhaven in Höhe von 5 % des tatsächlichen Übernachtungsentgelts (Aufwand der reinen Übernachtung ohne andere Dienstleistungen und ohne Umsatzsteuer) erhoben.
Die Steuersätze der Tourismusabgabe lauten bis 30.06.2018 in Bremen und Bremerhaven aktuell:
  • Hotels mit einer Klassifizierung von mindestens 4 Sternen:
    3 Euro je Übernachtung
  • Anderen Hotels:
    2 Euro je Übernachtung
  • Gästehäusern, Gasthöfen, Pensionen, Ferienhäusern und -wohnungen, Campingplätzen, Reisemobilhäfen und ähnlichen Betrieben:
    1 Euro je Übernachtung
Vergnügungssteuer Die Steuersätze der Vergnügungssteuer lauten in Bremen und Bremerhaven aktuell:
  • Geräte mit Gewinnmöglichkeit,die über ein manipulationssicheres Zählwerk verfügen= 20% des Einspielergebnisses
  • Geräte mit Gewinnmöglichkeit ohne manipulationssicheres Zählwerk Spielhallen = Anzahl der Geräte: in Spielhallen X 400 Euro / an sonstigen Aufstellorten x 100 Euro
  • Spiel- und Unterhaltungsautomaten sowie ähnliche Geräte ohne Gewinnmöglichkeit = Anzahl der Geräte: in Spielhallen x 60 Euro / an sonstigen Orten x 20 Euro
  • Gewaltverherrlichende Geräte unabhängig vom Aufstellort = Anzahl der Geräte: x 307 Euro
  • Musikautomaten unabhängig vom Aufstellort = Anzahl der Musikautomaten: x 15 Euro
WettbürosteuerDer Steuersatz beträgt 60 Euro je Bildschirm im Wettbüro und angefangenen Kalendermonat
ZweitwohnungsteuerDer Steuersatz der Zweitwohnungsteuer in Bremen beträgt aktuell 12% der jährlichen Nettokaltmiete.

Hinweis:
Der Steuersatz der Zweitwohnungsteuer für die Stadtgemeinde Bremerhaven gilt ab 01.01.2017 10% der jährlichen Nettokaltmiete