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Erlass der Hundesteuer

Muss ich Hundesteuer bezahlen?

Die Hundesteuer kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn bestimmte sachliche oder persönliche Voraussetzungen (z. B. geringes Einkommen) erfüllt sind. Der Erlass wird nur für den Ersthund bewilligt. Ein Erlass gilt immer nur für das laufende Jahr und muss für die Folgejahre neu beantragt werden.

Voraussetzungen

  •  Sachliche oder persönliche Billigkeitsgründe (z.B. geringes Einkommen)

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Einkommensnachweis

    Die monatlich zur Lebensführung zur Verfügung stehenden Einnahmen.