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Das Umsetzungsprojekt (UP) „Kombinierte Familienleistungen“ setzt sich zum Ziel, alle Verwaltungsleistungen - die rund um die Geburt eines Kindes benötigt werden - in einem Onlinedienst zu bündeln und den Eltern digital zur Verfügung zu stellen. In einem einzigen Onlinedienst können Eltern so die benötigten Familienleistungen beantragen.
Durch das Umsetzungsprojekt Kombinierte Familienleistungen werden vorerst die folgenden Leistungen digitalisiert und zu einem Kombi-Antrag zusammengeführt:
Das (UP) strebt hierbei an, die genannten Leistungen im Once-Only-Verfahren anzubieten. Dies bedeutet, dass die einmal von Nutzer:innen hinterlegten Informationen automatisch aus den Registern der Verwaltung abgerufen und mehrfach genutzt werden können. Mit Einwilligung der Eltern können das Standesamt, die Elterngeldstelle und die Rentenversicherung in Zukunft so automatisch Informationen austauschen. Junge Eltern profitieren besonders von diesem Verfahren: Sie sparen wertvolle Zeit, die sie mit ihrem neugeborenen Kind verbringen können und werden so nachhaltig entlastet.
Mit dem Digitale-Familienleistung-Gesetz vom 10. Dezember 2020 wird Eltern der Zugang zu wichtigen Leistungen erleichtert. Das Gesetz schaffte die rechtlichen Rahmenbedingungen, nach denen die Antragsverfahren für Eltern vereinfacht werden können. Dazu wurden mehrere Gesetze novelliert und angepasst, so dass vor allem Daten, die im Zusammenhang mit der Geburt entstehen und benötigt werden, zwischen verschiedenen Behörden ausgetauscht werden können.
Im Einzelnen wurden durch das Digitale-Familienleistung-Gesetz folgende Regelungen ermöglicht:
Diese neuen Regelungen ermöglichen es, dass mehrere staatliche Leistungen wie das Elterngeld, Kindergeld und die Namensfestlegung in einem Kombi- Antrag gebündelt, nach dem Once-Only-Prinzip, beantragt werden können.
Ein solcher Kombi-Antrag bringt folgende Vorteile mit sich:
Durch die Digitalisierung wird ein Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung vorangetrieben, der Verwaltungsprozesse neu denkt und sich damit an den Bedürfnissen und Lebenslagen der Bürger:innen orientiert.
Indem mehrere Familienleistungen in einem Kombi-Antrag gebündelt beantragt werden können, werden zwei Dinge erreicht:
Antragstellende des Onlinedienstes Kombinierte Familienleistungen werden vorab über die notwendigen Datenverarbeitungsprozesse informiert. Sie können die notwendige Einwilligung auf einzelne Datenaustausche beschränken und andere erforderliche Nachweise auch weiterhin selbst einbringen.
Aufgrund der beschriebenen Gesetzesänderungen entwickelt die Freie Hansestadt Bremen den Onlinedienst „ELFE“ – Einfach(e) Leistungen für Eltern“ als Modellprojekt.
Das Projekt war in einer ersten Konzeptionsphase Teil des Digitalisierungsprogramms des (IT) -Planungsrats und ist jetzt als föderales (OZG)-Programm Bestandteil des Bremer Themenfelds „Familie & Kind“. In Digitalisierungslaboren und bei der Erarbeitung von Konzeptionen konnten im Modellprojekt (ELFE) schon wertvolle Erfahrungen gewonnen werden. Die bisherigen Erkenntnisse, wie bspw. ein erster Prototyp oder „minimum viable product“ (MVP), sowie etablierte Projektstrukturen können nun im UP Kombinierte Familienleistungen erfolgreich fortgeführt werden
Im Projekt (ELFE) sollen die verschiedenen Familienleistungen vor und nach der Geburt in einem Kombi-Antrag zusammengeführt werden, wobei das Once-Only-Prinzip angewendet wird.
Nachdem Nuterz:innen ihre Einwilligung zum Datenaustausch gegeben haben, erfolgt das (rvBEA-BEEG)-Verfahren. Mit diesem Verfahren können Rentenversicherungen Bescheinigungen elektronisch beim Arbeitgeber anfordern. Die Einkommensdaten werden automatisiert und digital abgerufen und müssen nicht mehr durch die Antragstellenden in Papierform erbracht werden. Ein erster Probedurchlauf dieses Datenabrufs konnte Ende Oktober erfolgreich durchgeführt werden und zeigte, dass das Once-Only-Prinzip zwischen der Verwaltung und der Privatwirtschaft technisch realisierbar ist.
Durch die Entwicklung nach dem Once-Only-Prinzip und dem damit verbundenen automatisierten Datenabruf und -austausch aus den Registern der Verwaltung ist das UP Kombinierte Familienleistung als Reifegrad 4 Projekt einzuordnen.
Das UP Kombinierte Familienleistungen ist somit ein besonders innovatives Projekt in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.
Nach der erfolgreichen Erprobung des Onlinedienstes, soll dieser gemäß dem "Einer für Alle-Modell“ – oder kurz: ("EfA")-Prinzip, in Teilen auch weiteren Bundesländern und Kommunen zugänglich gemacht werden. In einem ersten Schritt wird dabei jedoch aufgrund der Komplexität des Projektes die Nachnutzung in den Trägerländern der Dataport angestrebt.
Dabei ist besonders erwähnenswert, dass der durch die Freie Hansestadt Bremen erfolgreich getestete, automatisierte Gehaltsdatenabruf über die Datenstelle der Träger der deutschen Rentenversicherung (DSRV) auch in viele andere Anwendungsfelder der öffentlichen Verwaltung übertragbar ist. Beispielhaft hierfür sind die Bereiche Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und BaFöG zu nennen. Die Verantwortlichen dieser Familienleistungen haben alle ein besonderes Interesse an einer automatisierten Übermittlung von Einkommensnachweisen und Entgeltbescheinigungsdaten, da auch diese Leistungen mit dem genannten Verfahren effizienter gestaltet werden können.
23.09.2022 - PowerPoint-Beitrag Informationsveranstaltung mit lohnabrechnenden Stellen zum Gehaltsdatenabruf (pdf, 1.2 MB)
23.02.2022 - PowerPoint-Beitrag Informationsveranstaltung mit dem Saarland zu Kombinierte Familienleistung/ELFE (pdf, 1 MB)
21.02.2022 - PowerPoint-Beitrag Informationsveranstaltung mit Schleswig-Holstein zu Kombinierte Familienleistung/ELFE (pdf, 1.1 MB)