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                gegenwärtiges Denken und Handeln verbessert die Lebenssituation der heutigen Generationen, ohne die Zukunftsperspektiven der kommenden Generationen zu verschlechtern.
 
             
         
            
            
            
                -  ist ein Haushaltsgesetz und den Haushaltsplan änderndes Gesetz. Der Entwurf ist bis zum Ende des Haushaltsjahres bei der Bremischen Bürgerschaft einzubringen.
Siehe auch:
Haushaltsgesetz
, 
Haushaltsjahr
, 
Haushaltsplan
 
             
         
            
            
            
                Beamtinnen und Beamte, die ohne Anspruch auf eine beamtenrechtliche Versorgung aus dem Dienst ausscheiden, werden für die Zeit ihrer versicherungsfreien Dienstzeit nachversichert. Die  - erfolgt durch eine Nachentrichtung von Versicherungsbeiträgen auf Kosten der Freien Hansestadt Bremen in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung. 
 
             
         
            
            
            
                Im  -  werden Buchungsdaten einzeln ausgewiesen, die kumuliert in das Hauptbuch übernommen werden. Dazu gehören insbesondere die Daten aus der Anlagenbuchhaltung sowie die Forderungen (Debitoren) und Verbindlichkeiten (Kreditoren) aus Lieferungen und Leistungen.
Siehe auch:
Anlagenbuchhaltung
, 
Finanzbuchhaltung
, 
Hauptbuch
 
             
         
            
            
            
                Als  -  werden die sonstigen Personalausgaben definiert. Hierzu gehören insbesondere die Ausgaben für die Versorgung, für die Beihilfen, die Freie Heilfürsorge und Nachversicherungen für Abgeordnete, Nebenamtler, Nebenberufler und Ehrenamtliche sowie Globale Mehrausgaben im Personalhaushalt.
Siehe auch:
Globale Mehrausgaben
, 
Personalbudget
 
             
         
            
            
            
                Bei der - werden die Ausgaben mit den mit ihnen im Zusammenhang stehenden Einnahmen (und umgekehrt) im Haushaltsplan saldiert ausgewiesen. - ist die Ausnahme von der Bruttodarstellung.
Siehe auch:
Bruttodarstellung
, 
Haushaltsplan
, 
Sonderhaushalt
 
             
         
            
            
            
                Bei einer  -  wird verwaltungsseitig befristet oder unbefristet von der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs abgesehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder dass die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen.
Siehe auch:
Erlass
 
             
         
            
            
            
                In der  -  werden alle direkten oder indirekten Nutzen und Kosten einer Maßnahme erfasst, soweit möglich monetär bewertet, Nicht monetär bewertbare Faktoren werden im Rahmen einer Nutzwertanalyse berücksichtigt. Die  -  ist das umfassendste Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die vorzunehmen ist, wenn für Maßnahmen mit erheblicher finanzieller Bedeutung (zum Beispiel bei großen Verkehrsinfrastruktur- oder Wirtschaftsförderungsmaßnahmen) alle positiven wie negativen Wirkungen in Ansatz zu bringen sind, unabhängig davon, wo und bei wem sie anfallen (gesamt-wirtschaftliche/volkswirtschaftliche Betrachtung).
Siehe auch:
Kosten