Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die Freie Hansestadt Bremen (FHB) haben am 1. November 2021 die Vereinbarung zur Umsetzung des Datenschutzcockpits unterzeichnet. Auf dieser Grundlage wird die FHB bis Ende 2022 das im Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) geregelte Datenschutzcockpit implementieren und pilotieren.
Die Nutzung von digitalen Verwaltungsleistungen von Zuhause am eigenen PC oder von unterwegs via Smartphone ist dann besonders einfach, wenn keine oder nur wenige Daten durch den Nutzer eingegeben werden müssen. Viele dieser Daten und Nachweise liegen der Verwaltung ja auch schon vor (wie Meldedaten, Geburtsurkunde, etc.). Mit dem Registermodernisierungsgesetz sollen durch die Nutzung solcher bereits vorliegenden Daten einfache digitale Verwaltungsprozesse ermöglicht werden. Hierfür wird eine einheitliche ID-Nummer in für das Onlinezugangsgesetz relevanten Registern eingeführt. Durch das neue Datenschutzcockpit (DSC) können sich Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen, dass solche Datenaustausche auf Grundlage der ID-Nummer transparent und nachvollziehbar
sind. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung übernimmt die FHB die Projektleitung bei der Implementierung und Pilotierung des Datenschutzcockpits.
Die erforderliche Infrastruktur entwickelt die FHB in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA), von dem die neue ID-Nummer über den sog. Identitätsdatenabruf (IDA) bereitgestellt wird.
[H2 Das Once-Only-Prinzip: nachweisfreie digitale Verwaltungsleistungen realisieren!]
Die Digitalisierung ermöglicht besonders bürgerfreundliche Verwaltungsprozesse. Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen wie z.B. von Elterngeld oder Wohngeld benötigte Nachweise, wie z. B. Geburtsurkunden, nicht erneut erbringen müssen, wenn diese bereits an anderer Stelle der Verwaltung vorliegen (sog. „Once-Only-Prinzip“).
Um dies zu ermöglichen, verpflichtet das am 06. April 2021 verkündete Registermodernisierungsgesetz zahlreiche für die Erbringung von Leistungen nach dem
Onlinezugangsgesetz besonders relevante registerführende Stellen, eine übergreifende Identifikationsnummer als zusätzliches Ordnungsmerkmal zu speichern. Hierzu zählen z. B. die Melderegister oder die Personenstandsregister. Dadurch können Daten den Bürgerinnen und Bürgern eindeutig zugeordnet und Personenverwechslungen ausgeschlossen werden. Über das Datenschutzcockpit können sich Bürgerinnen und Bürger alle Datenübermittlungen digital anzeigen
lassen, bei denen diese Identifikationsnummer verwendet wurde. Dabei sollen neben den übermittelten Protokoll- und Inhaltsdaten zukünftig auch Bestandsdaten der Register angezeigt werden können.
Dr. Markus Richter, Staatssekretär im BMI und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik betont:
„Mit dem Datenschutzcockpit hat jeder Bürger die volle Kontrolle über seine Daten. Von überall kann man nachvollziehen, welche öffentliche Stelle, wann und aus welchem Grund persönliche Daten speichert oder unter Verwendung der neuen ID-Nummer weitergibt. Diese Offenheit und Transparenz schaffen Vertrauen in den digitalen Staat. So wird Deutschland Vorreiter. Denn: Jede Einzelne hat zu jeder Zeit die Hoheit über ihre persönlichen Daten.“
[H2 ELFE als Pilot für das Datenschutzcockpit]
Das Projekt „ELFE – Einfach Leistungen für Eltern“, welches ebenfalls von der FHB realisiert wird, eignet sich hervorragend zur Pilotierung des Datenschutzcockpits. Schon jetzt können Eltern mit ELFE gebündelt, einfach und online eine Geburtsurkunde sowie Kinder- und Elterngeld beantragen, und zwar mit wenigen Klicks und von Zuhause aus. Dazu werden die Formulare für Elterngeld, Kindergeld und die Geburtsanzeige zu einem digitalen Kombi-Antrag zusammengefasst. Die Eltern müssen nur einmal ihre Daten eingeben und keine weiteren Unterlagen bei verschiedenen behördlichen Stellen vorlegen.
Dietmar Strehl, Finanzsenator der FHB, erläutert:
„ELFE verkörpert bereits die Bemühungen rund um die Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Das Datenschutzcockpit vervollständigt diese Umsetzung um die Transparenzkomponente und ich freue mich, dass Bremen in diesem Bereich der Schrittgeber ist.“
Begleitend zur Pilotierung im Kontext von ELFE sollen mögliche weitere Ausbaustufen des Datenschutzcockpits – auch im Hinblick auf ggf. erforderliche rechtliche Regelungen – evaluiert, konzipiert und pilotiert werden.
[H2 Weitere Informationen]
Das Projekt Datenschutzcockpit wird von der Abteilung 4 „Zentrales IT-Management, Digitalisierung öffentlicher Dienste“ der FHB, beim Senator für Finanzen, geleitet. Der Datenaustauschstandard XDatenschutzcockpit (XDSC), der einer Datenkommunikation dienen wird, soll durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSiT) entwickelt und veröffentlicht werden.