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Sie können die Teilnahme am SEPA -Lastschriftverfahren bei Ihrer zuständigen Finanzverwaltung erklären. Je nach Steuer oder Abgabe sind hierfür verschiedene
amtliche Formulare (SEPA-Lastschriftmandate) vorgesehen. Link zum Formularcenter: https://www.finanzen.bremen.de/sepa-lastschriftmandate-26597

Bei Änderung der Bankverbindung ist ein neues SEPA-Mandat zu erteilen.

Bitte teilen Sie der zuständigen Behörde unter der Angabe Ihrer Steuernummer oder dem Kassenzeichen schriftlich mit, dass Sie das SEPA -Mandat zurückziehen und ab
wann dieser Widerruf gelten soll. Ein bestimmtes Formular ist nicht erforderlich. Bei Steuern kann die Mitteilung über meinELSTER (https://www.elster.de/eportal/start) erfolgen.

Die Übermittlung des SEPA-Lastschriftmandats kann im Internet über meinELSTER (https://www.elster.de/eportal/start), Brief oder persönliche Abgabe erfolgen. Eine
Übersendung durch einfache E-Mail ist nicht zulässig.

Anhand Ihrer Steuernummer oder dem Kassenzeichen können Sie das zuständige
Behörde ermitteln.

  • Steuernummer beginnend mit 60 oder 460 = Finanzamt Bremen
  • Steuernummer beginnend mit 75 oder 475 = Finanzamt Bremerhaven
  • Steuernummer beginnend mit 57 oder 457 = Finanzamt Bremerhaven

SEPA steht für "Single Payments Area". Zum 01.02.2014 mussten die Zahlungsverfahren den Regeln des einheitlichen europäischen
Zahlungsverkehrsraums (SEPA) angepasst werden. Die IBAN (International Bank Account Number) hatte damit die Kontonummer und Bankleitzahl abgelöst.

Das ist davon abhängig, welches SEPA-Lastschriftmandat Sie erteilt haben. Im amtlichen Formular können Sie den Einzug auf bestimmte Steuerarten beschränken.

Ja, Zwangsgelder und Grunderwerbsteuer.

Die Kontaktdaten finden Sie auf den Schreiben der Behörden. Bei Fragen zum Grund und Höhe wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt
oder die Behörde, die die Abgaben erhebt. Bei Fragen, die ausschließlich den Zahlungsverkehr betreffen, wenden Sie sich bitte
an die Landeshauptkasse Bremen oder die Finanzkasse im Finanzamt Bremerhaven.

Ja. Die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber haben dafür auf dem SEPA-Lastschriftmandat zu unterschreiben.

Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit durch Zahlungspflichtige/ Zahlungspflichtigen bzw. Kontoinhaberin/Kontoinhaber schriftlich widerrufen werden.

Ein bereits erteiltes SEPA-Lastschriftmandat bleibt grundsätzlich unbefristet gültig. Erst wenn ein SEPA-Lastschriftmandat 36 Monate nicht von der Finanzverwaltung in
Anspruch genommen wurde, verfällt es automatisch. Mit jedem Lastschrifteinzug werden diese 36 Monate von vorne gerechnet.

Aus technischen Gründen wird in jedem Bescheid folgender Hinweistext ausgegeben: „Ein Einzug der Beträge kann nicht mehr erfolgen, wenn Ihr SEPA-Mandat innerhalb
von 36 Monaten nach der letztmaligen Nutzung nicht erneut verwendet wurde“.

Wenn Sie Bedenken haben, dass die SEPA-Lastschrift nicht erfolgt ist, prüfen Sie bitte Ihre Kontoauszüge von Ihrer Bank.

Bitte stellen Sie unter Angabe Ihrer Steuernummer oder Ihres Kassenzeichens einen Antrag auf Erlass der ungerechtfertigten Säumniszuschläge bei der zuständigen
Behörde (z.B. über meinELSTER, Brief, E-Mail) und schildern Sie Ihr Anliegen. Die Finanzkasse kann Ihnen telefonisch hierzu keine Auskunft geben.