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Von der Ausbildungsplanung bis zur Integration in die Teams: Ein Blick auf den Prozess der Gewinnung von Nachwuchskräften

In der oberen Rathaushalle überreichen Herr Bernhard Woitalla und Frau Doktorin Saebetzki den Absolventinnen Ihre Urkunden

Am 14. September 2023 hat Frau Dr. Anke Saebetzki, die die Abteilung für das ressortübergreifende Verwaltungs- und Personalmanagement beim Senator für Finanzen leitet, insgesamt 125 Absolventinnen und Absolventen die Prüfungszeugnisse ausgehändigt und sie als neue Nachwuchskräfte für die bremische Verwaltung in der Oberen Rathaushalle begrüßt.
Unter ihnen sind frisch ausgebildete Verwaltungsfachangestellte, Justizfachangestellte und Verwaltungsinspektorinnen und –Inspektoren aus dem Dualen Studiengang Public Administration, die ihre Ausbildung bzw. ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen haben. Ab sofort verstärken diese jungen Kolleginnen und Kollegen die Teams in der bremischen Verwaltung.

Doch bis es soweit war, lag ein weiter Weg, nicht nur hinter den Absolventinnen und Absolventen, sondern hinter vielen Mitarbeitenden der Verwaltung, die Jahr für Jahr dafür sorgen, dass der Personalbestand der bremischen Verwaltung mit neuen, gut ausgebildeten Nachwuchskräften und Ausbilderinnen und Ausbildern versorgt wird.

Um den Weg der jetzt neu übernommenen Nachwuchskräfte von Anfang an zu verfolgen, reisen wir in das Jahr 2019. Bereits im Frühjahr 2019 wurden vom Senator für Finanzen alle Ressorts angeschrieben und gebeten, voraussichtliche Bedarfe an Nachwuchskräften für das Jahr 2023 mitzuteilen. Diese Bedarfe werden nicht nur für die allgemeinen Dienste, sondern auch für die Polizei, die Feuerwehr, für den Justizvollzug und für die Steuerverwaltung ermittelt.

Die Vertreterin des GPR richtet einige Wort an die Absolventinnen

Die gemeldeten Bedarfe werden von den Mitarbeitenden des ressortübergreifenden Personalcontrollings überprüft und mit den zentral geführten Berechnungen verglichen. Anschließend werden die Bedarfe an Haushaltsmitteln für die Durchführung der Ausbildung kalkuliert und die Finanzierung haushaltsrechtlich abgesichert. Denn die Ausbildungskosten, inklusive der Vergütung der Auszubildenden und die mit der Ausbildung verbundenen Sachkosten sind hoch.

Das, was hier so simpel klingt, ist ein komplexer und dynamischer Vorgang, denn jedes Jahr kommen neue Herausforderungen auf die Ausbildungsplanerinnen und -planer zu. So stellt man z.B. fest, dass in einigen technischen Bereichen keine Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu finden sind, obwohl sie dringend benötigt wer-den. Deshalb müssen diese in eigener Regie ausgebildet werden. Es kommt vor, dass auf Bundesebene nach einer geeigneten Hochschule gesucht wird, die einen passgenauen Studiengang anbietet. Es werden daher Kooperationen mit verschiedenen Hochschulen eingegangen um dort die eigenen Nachwuchskräfte gut aus-bilden zu können. Sogar eigeninitiativ wurden bereits mehrfach passende Studiengänge aus dem Ressort heraus entwickelt (wie beispielsweise der Duale Studien-gang Public Administration).

Bevor der Senat die jährliche Ausbildungsplanung beschließt, kommt eine Ausbildungskommission zusammen, bestehend aus dem Staatsrat beim Senator für Finanzen und weiteren Vertreterinnen und Vertretern des Hauses und des Gesamtpersonalrats (GPR) für das Land und die Stadtgemeinde Bremen. In diesem Gremium wird vorab die Ausbildungsplanung besprochen. Der Gesamtpersonalrat liefert dazu eine eigene Stellungnahme, die als Anlage zur Senatsvorlage dem Senat zur Kenntnis gegeben wird. Übrigens: Der GPR begleitet seit Jahren konstruktiv die Ausbildung von der Planung über die Einstellungen bis hin zur Übernahme.

Frau Doktorin Anke Saebetzki spricht den Absolventinnen Ihre Glückwünsche aus

Nachdem der Senat, meistens am Ende des Jahres, die Ausbildungsplanung beschließt, muss noch der Haushalts- und Finanzausschuss "grünes Licht" geben, damit die Finanzierung der Ausbildung gesichert ist.

Parallel zu den politischen, strategischen und haushaltsrechtlichen Entscheidungen werden bereits die Ausbildungsplätze ausgeschrieben, die Bewerbungen an-genommen und die ersten Auswahlverfahren durchgeführt. Hier zeigt sich bereits seit Jahren ein Trend, über den aktuell in allen Medien berichtet wird: die Anzahl der Bewerbungen geht massiv zurück. Es wird immer herausfordernder, die angebotenen Ausbildungsplätze mit geeigneten Nachwuchskräften zu besetzen.
Was man von außen nicht sieht: Im Hintergrund sind viele Mitarbeitenden des Aus- und Fortbildungszentrums (AFZ) mit der langjährigen Planung der Ausbildung und mit der Betreuung der Auszubildenden beschäftigt. Oberstes Ziel ihrer Arbeit ist es weiterhin die hohen qualitativen Standards für die Nachwuchskräfte sicherzustellen. Dies kann allerdings nur gelingen, wenn für die Auszubildenden auch die entsprechend qualifizierten Ausbilderinnen und Ausbilder vorhanden sind. Dies ist ebenfalls eine zentrale Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AFZ.

Sobald die Ausbildung beginnt, kümmern sich vor Ort verschiedene Fachkräfte um die Auszubildenden. Am Ende der Berufsausbildung oder des Vorbereitungsdienstes erfolgt die obligatorische Abschlussprüfung. Die Studierenden des Dualen Studiengangs Public Administration haben studienbegleitend bereits ihre Prüfungsleistungen erbracht. Zu guter Letzt verfassen sie ihre Bachelorarbeit und verteidigen diese in einem Kolloquium. Für die Verwaltungsfachangestellten und die Justizfachangestellten steht eine Abschlussprüfung auf dem Plan, die aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil besteht.

In der letzten Phase ihrer Ausbildung werden die angehenden Nachwuchskräfte auf die Stellen zugewiesen, in denen sie im Anschluss an die Ausbildung eingesetzt werden.

Übrigens, zurzeit läuft die Ausbildungsplanung wieder auf Hochtouren, damit im Jahr 2027 in den Dienststellen die neuen Kolleginnen und Kollegen begrüßt werden können.