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„Starterkits“: Ausstieg aus dem Berufsleben

Die aktive Zeit im Beruf neigt sich dem Ende und ein neuer Lebensabschnitt wird beginnen. Die im Folgenden aufgeführten Informationen sollen Ihnen beim Einstieg in den Ruhestand bei steuerlichen Fragen unterstützen:

Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig - wie auch die meisten anderen Alterseinkünfte – z.B. Pensionen oder Betriebsrenten. Die Rentenversicherer, Versorgungswerke und privaten Versicherer sind verpflichtet, die Höhe der Leistungen in sogenannten Rentenbezugsmitteilungen dem Finanzamt zu melden.

Die Höhe des Besteuerungsanteils der Rente bestimmt sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bezieht jemand beispielsweise in 2005 oder früher erstmals die Rente, beträgt der Besteuerungsanteil 50%. Ab 2006 steigt dieser Prozentsatz für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang jährlich um 2 Prozentpunkte, sodass bei einem Neurentner des Jahres 2020 80% seiner Rente der Besteuerung unterliegen. Von 2020 bis 2040 steigt der steuerpflichtige Anteil dann um jeweils 1 Prozentpunkt, sodass bei einem Neurentner des Jahres 2040 100% seiner Rente der Besteuerung unterliegt.

Wie bei allen anderen Einkünften gilt hier auch: erstellen Sie Ihre Steuererklärung elektronisch mit Hilfe des Elster-Online Portals. Einfach registrieren (Dauer ca. 5 Minuten), Mail bestätigen und auf den zweiteiligen Code warten, der Ihnen per E-Mail und per Post zugestellt wird. Die postalische Zustellung dauert ca. 10 Tage. Danach das Zertifikat herunterladen und los geht's.
Setzen Sie bei der Registrierung das Häkchen für "an der vorausgefüllten Steuererklärung/Belegabruf teilnehmen", dann haben Sie alle Daten zu Rentenzahlungen, die dem Finanzamt vorliegen auch elektronisch und können Sie im Elster-Online Portal automatisch in Ihre Erklärung einfügen. Das spart Zeit und Rechnerei!

Das liegt am bestehenden System (siehe auch Punkt "In welcher Höhe muss ich sie versteuern?").
Alle Rentenerhöhungen (regelmäßig zum 01. Juli jeden Jahres) werden bei der Einkommensberechnung zu 100% angesetzt. Dadurch steigt mittelbar auch die steuerliche Belastung und es kommt zu höheren Nachzahlungen. Auch Vorauszahlungen können seitens des Finanzamtes festgesetzt werden.

Steuerfrei sind nur wenige Renten, z.B. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung Brufsgenossenschaftsrenten) oder Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten und Geldrenten zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen oder DDR-Unrechts.

Die Kolleginnen und Kollegen des Bayerischen Landesamtes für Steuern haben auf ihrer Webseite eine umfangreiche Berechnungshilfe online gestellt, die sie über nachfolgenden Link aufrufen können.

Alterseinkünfte-Rechner

Die Deutsche Rentenversicherung übersendet (bei Rentenanpassung) jährlich zur Jahresmitte den Bescheid.

Nachfolgender Link öffnet ein Merkblatt des zuständigen Fachreferates der Senatorin für Finanzen mit weiteren Informationen Merkblatt zur Rentenbesteuerung.

Dann rufen Sie uns unter der zentralen Telefonnummer 361-90909 an, oder nutzen Sie unter nachfolgendem Link unser Online-Anfrage-Formular