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                -  ist eine zusätzliche, über das Haushaltssoll hinausgehende Einnahme/Ausgabe; eine überplanmäßige Ausgabe Bedarf der parlamentarischen Bewilligung.
Siehe auch:
Haushaltssoll
, 
Nachbewilligung
 
             
         
            
            
            
                Ist der positive Unterschied zwischen den tatsächlich eingegangenen Gesamteinnahmen (Ist) und den tatsächlich geleisteten Gesamtausgaben (Ist). Ein Überschuss ist in den nächsten festzustellenden Haushaltsplan als Einnahme einzustellen. 
Siehe auch:
Erfolgsrechnung
, 
Finanzierungssaldo 
, 
Haushaltsplan
 
             
         
            
            
            
                Ausnahme vom Grundsatz der Jährlichkeit. Übertragbar sind nach der Landeshaushaltsordnung alle Ausgaben für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen sowie andere Ausgaben, für die der Haushaltsplan einen Übertragbarkeitsvermerk vorsieht. Im Haushaltsgesetz werden weitere Übertragbarkeiten geregelt.
Siehe auch:
Haushaltsgesetz
, 
Haushaltsplan
, 
Investitionen
, 
Jährlichkeit
, 
Vorgriffe
, 
Zweckgebundene Einnahme
 
             
         
            
            
            
                Als - werden alle Vermögensgegenstände bezeichnet, die dazu bestimmt sind, kurzfristig der Verwaltung zu dienen (zum Beispiel Vorräte).
Siehe auch:
Abschreibung
, 
Bestandskonten