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  • Kostenarten

    - klassifizieren in der Kosten- und Leistungsrechnung nach der Art der Kosten, zum Beispiel Personalkosten. Die primären - und Erlösarten haben ihren Ursprung in den Erfolgskonten der Finanzbuchhaltung. Sekundäre - und Erlösarten werden ausschließlich in der Kosten- und Leistungsrechnung genutzt (zum Beispiel für die Durchführung der innerbehördlichen Leistungsverrechnung).
    Siehe auch: Erfolgskonten , Erlösart , Finanzbuchhaltung , Kosten- und Leistungsrechnung , Kostenartenrechnung , Kostenstellenrechnung , Kostenträgerrechnung , Personalkosten

  • Kostenartenrechnung

    In der Kosten- und Leistungsrechnung wird dargestellt, welche Kostenarten und Erlösarten in welcher Höhe angefallen sind.
    Siehe auch: Erlösart , Kosten- und Leistungsrechnung , Kostenarten , Personalkosten

  • Kostenstelle

    Die - ist eine Organisationseinheit und ein Ort der Kosten- und Leistungsentstehung, die einem / einer Verantwortlichen klar zugeordnet werden kann.
    Siehe auch: Kennzahlen , Kostenstellenrechnung

  • Kostenstellenrechnung

    In der - wird dargestellt, welche Kostenarten und Erlösarten in welcher Höhe bei welcher Kostenstelle zugeordnet sind. Die Aufgabe der - besteht darin, die den Kostenträgern nicht direkt zurechenbaren Kosten (Gemeinkosten) im Rahmen der innerbehördlichen Leistungsverrechnung sukzessive von den Vorkostenstellen auf die Endkostenstellen und letztlich auf die Kostenträger zu verrechnen.
    Siehe auch: Erlösart , Kosten , Kosten- und Leistungsrechnung , Kostenarten , Kostenstelle , Kostenträger

  • Kostenträger

    - ist ein Objekt, auf dem im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung letztlich alle Kosten und Erlöse abgerechnet werden. Man spricht auch von Produkt und Dienstleistung, vergleiche Output.
    Siehe auch: Erlös , Kennzahlen , Kosten , Kosten- und Leistungsrechnung , Kostenstellenrechnung , Kostenträgerrechnung , Output , Produkt

  • Kostenträgerrechnung

    In der - wird dargestellt, welche Erlösarten und Kostenarten in welcher Höhe für die Erstellung eines Kostenträgers angefallen sind. Die Kostenträger sind eine wesentliche Bemessungsgrundlage für die outputorientierte Steuerung.
    Siehe auch: Erlösart , Kosten- und Leistungsrechnung , Kostenarten , Kostenträger , Produkt

  • Kosten- und Leistungsrechnung

    In der - werden die erbrachten und erfassten Leistungen (vergleiche Produkt) auf der Basis der hierfür notwendigen Kosten einschließlich der einzubeziehenden kalkulatorischen Kosten dargestellt. Die - setzt sich aus der Kostenartenrechnung, der Kostenstellenrechnung und der Kostenträgerrechnung in Form einer Plan- oder Ist-Kostenrechnung zusammen.
    Siehe auch: Erlös , Kalkulatorische Kosten , Kennzahlen , Kosten , Kostenarten , Kostenartenrechnung , Kostenstellenrechnung , Kostenträger , Kostenträgerrechnung , Leistung , Personalkosten , Produkt

  • Kreditaufnahme/Kreditermächtigung

    Einnahmen aus Krediten dürfen nach Artikel 131a Landesverfassung nur bis zur Höhe der Summe der Ausgaben für Investitionen in den Haushaltsplan eingestellt werden; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
    Bremen muss aufgrund seiner anerkannten extremen Haushaltsnotlage höhere Kredite in den Haushaltsplan einstellen. Die landesverfassungsrechtliche Kreditgrenze ist jedoch vor folgendem Hintergrund einzuordnen:

    Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2003 einen weiteren Grund für eine Ausnahme gesehen, nämlich im Falle einer extremen Haushaltsnotlage, jedoch unter Beachtung bestimmter Darlegungsverpflichtungen des Haushaltsgesetzgebers.

    Aufgrund der Änderungen des Grundgesetzes zur 'Schuldenbremse' sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Allerdings gilt für die Länder-Haushalte bis einschließlich 2019 eine Übergangsregelung, wonach nach Maßgabe der geltenden landesrechtlichen Regelungen von diesen Vorgaben abgewichen werden darf (vergleiche Artikel 143d Grundgesetz). Um das Ziel im Jahr 2020 zu erreichen, erhält Bremen vor dem Hintergrund seiner im Vergleich zu anderen Ländern besonders schwierigen Haushaltssituation von der bundesstaatlichen Gemeinschaft Konsolidierungshilfen.

    Zur Einhaltung der Konsolidierungsverpflichtungen für die Haushalte 2011 bis 2019 sind die in der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und Bremen festgelegten Obergrenzen des strukturellen Finanzierungssaldos einzuhalten. Diese Konsolidierungsverpflichtung wurde in geltendes Haushaltsrecht (Einfügung des § 18 a Landeshaushaltsordnung) übernommen. Das Land und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven erfüllen gemeinsam die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen der Freien Hansestadt Bremen.

    Die konkrete Höhe der Kredite zur Deckung von Ausgaben (Deckungskredit) und zur Aufrechterhaltung einer ordnungsmäßigen Kassenwirtschaft (Kassenverstärkungskredit) wird im jährlichen Haushaltsgesetz festgelegt.
    Siehe auch: Darlegungspflicht , Deckungskredit , Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht , Haushaltsgesetz , Haushaltsnotlage , Haushaltsplan , Haushaltsrecht , Investitionen , Kassenverstärkungskredit , Konsolidierungshilfen , Struktureller Finanzierungssaldo

  • Kreditfinanzierungsplan

    Der - enthält eine vollständige Darstellung aller veranschlagten Einnahmen aus Krediten sowie aller veranschlagten Ausgaben zur Tilgung von Krediten. Hieraus lassen sich die Brutto- beziehungsweise Netto-Kreditaufnahme/Neuverschuldung feststellen.
    Siehe auch: Brutto-Kreditaufnahme , Gesamtplan , Netto-Kreditaufnahme/Neuverschuldung

  • Kreditfinanzierungsquote

    - ist der Anteil der Netto-Kreditaufnahme/Neuverschuldung (= Kreditaufnahme minus Schuldentilgung) an den bereinigten Ausgaben.
    Siehe auch: Bereinigte Einnahmen/ Ausgaben , Netto-Kreditaufnahme/Neuverschuldung


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Uhr im Innenhof · Grit Gilde