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Suchergebnisse für "B"

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  • Bilanz

    - ist in der Doppik die Gegenüberstellung von Vermögen, sowie Eigen- und Fremdkapital zu einem Stichtag. Sie ist Bestandteil des doppischen Jahresabschlusses. Die von einer öffentlichen Gebietskörperschaft erstmals aufgestellte - wird als Eröffnungsbilanz bezeichnet. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, statt des Begriffs - den Begriff Vermögensrechnung zu verwenden.
    Siehe auch: Vermögensrechnung , Doppelte Buchführung in Konten (Doppik) , Doppischer Jahresabschluss , Eigenkapital , Haushaltsrechnung

  • Billigkeitsleistung

    - ist eine Leistung der öffentlichen Hand an Bedienstete. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die - darf nur erfolgen, wenn dafür im Haushaltsplan Ausgabemittel besonders zur Verfügung gestellt sind.

  • Blockmodell

    - ist die am meisten verbreitete Variante von Altersteilzeitvereinbarungen. Dabei erfolgt eine gleichmäßige Verteilung der Altersteilzeit in zwei Phasen, die Arbeits- und die Freistellungsphase. In der Arbeitsphase erbringt der Arbeitnehmer 100 % seiner Arbeitsleistung und erhält dafür 50 % seiner in der Vollzeit bezogenen Vergütung.
    Siehe auch: Altersteilzeit , Altersteilzeit-Rückstellungen

  • Bonus-Malus-System

    Mit dem - werden Strukturveränderungen im Personalbereich kostenneutral ausgeglichen. Entsteht zum Beispiel in einer Produktgruppe durch Beförderungen eine Verteuerung der durchschnittlichen Personalkosten, wird für die kommende Haushaltsplanung die Beschäftigungszielzahl so weit abgesenkt, dass trotz Verteuerung ein konstantes Budget resultiert. Umgekehrt führt eine strukturelle Kostenabsenkung (zum Beispiel durch eine Erhöhung des Anteils von Beschäftigung in der Laufbahngruppe 1) zu einer Erhöhung der Beschäftigungszielzahl.
    Siehe auch: Beschäftigungszielzahl , Budget , Produktgruppe , Stellenindex

  • Bottom-up

    - ist die "von unten nach oben" vorgenommene Ermittlung der Ressourcen für die Erreichung eines bestimmten Zieles.
    Siehe auch: Top-down

  • Bremer Kapitaldienstfonds (BKF)

    Kamerales Sondervermögen nach § 26 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung, das gem. Richtlinien größere Investitionen vorfinanzieren konnte und damit eine werteverzehrorientierte Darstellung im Haushalt ermöglichte (Tilgung aus dem Haushalt in Höhe der Abschreibung) beziehungsweise vorzeitige Realisierungen von Maßnahmen innerhalb beschlossener Gesamtprogramme bei Nachweis der Vorteilhaftigkeit zuließ.
    Neue Vorfinanzierungen sind ab 2011 vor dem Hintergrund der notwendigen Einhaltung des Konsolidierungspfades nicht mehr vorgesehen.
    Siehe auch: Abschreibung , Investitionen , Konsolidierungspfad , Sondervermögen nach § 26 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung , Sonstiges Sondervermögen nach § 26 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung

  • Bruttodarstellung

    Grundsatz, nach dem Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen (§ 15 Landeshaushaltsordnung) und mit dem vollen Betrag bei der hierfür vorgesehenen Haushaltsstelle zu buchen sind (§ 35 Landeshaushaltsordnung).
    Siehe auch: Haushaltsgrundsätze , Haushaltsstelle , Nettoveranschlagung , Sonderhaushalt

  • Brutto-Kreditaufnahme

    Die Summe der Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt und aus dem öffentlichen Bereich eines Haushaltsjahres; vergleiche Netto-Kreditaufnahme/Neuverschuldung.
    Siehe auch: Haushaltsjahr , Kreditfinanzierungsplan , Netto-Kreditaufnahme/Neuverschuldung

  • Budget

    Durch das Parlament verbindlich beschlossene Bereitstellung von Ressourcen zur Aufgabenwahrnehmung und zur Erfüllung der Leistungen sowie zur Erreichung der Ziele.
    Das - schafft Freiräume bei der Mittelverwendung, deshalb ist ein regelmäßiges Controlling erforderlich.
    Siehe auch: Budgetierung , Anschlag , Bonus-Malus-System , Controlling , Dezentrale Fach-, Personal- und Ressourcenverantwortung , Ressourcenverantwortung , Produktgruppenhaushalt

  • Budgetbereich

    Im Haushalt und im Controlling sind Haushaltsstellen für Personalausgaben (Hauptgruppe 4) einem Budgetbereich zugeordnet, der eine inhaltliche Einordnung und unterschiedliche Steuerungsformen ermöglicht. Es wird dabei zwischen 12 Budgetbereichen unterschieden:

    Budgetbereich 10, Zuordnung Kernbereich
    Budgetbereich 13, Zuordnung Temporäre Projektmittel
    Budgetbereich 15, Zuordnung Ausbildung
    Budgetbereich 17, Zuordnung Temporäre Mittel Flüchtlinge
    Budgetbereich 18, Zuordnung Flexibilisierungsmittel
    Budgetbereich 20, Zuordnung Refinanzierte
    Budgetbereich 25, Zuordnung Refinanzierte Auszubildende
    Budgetbereich 29, Zuordnung Übertragbare Nebentitel
    Budgetbereich 30, Zuordnung Nicht übertragbare Nebentitel
    Budgetbereich 31, Zuordnung Senatoren
    Budgetbereich 33, Zuordnung Beihilfen, Nachversicherungen
    Budgetbereich 90, Zuordnung Sachtitel
    Siehe auch: Temporäre Projektmittel für Personal


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