Grundsatz, nach dem alle Einnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben des Haushalts dienen.
Siehe auch:
Haushaltsgrundsätze
- sind jeweils die Summen aller Einnahmen und Ausgaben des Haushalts. Sie setzen sich zusammen aus bereinigten Einnahmen/Ausgaben zuzüglich der Einnahmen/Ausgaben aus besonderen Finanzierungsvorgängen
Siehe auch:
Bereinigte Einnahmen/ Ausgaben
, Besondere Finanzierungsvorgänge
Teil des Haushaltsplans. Er umfasst die Haushaltsübersicht = Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen der Einzelpläne, die Finanzierungsübersicht,den Kreditfinanzierungsplan.
Siehe auch:
Einzelplan
, Finanzierungsübersicht
, Haushaltsplan
, Kreditfinanzierungsplan
, Verpflichtungsermächtigung
Das - verfolgt das Ziel, im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsgrad und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beizutragen.
Bund und Länder haben nach § 1 des Stabilitätsgesetzes bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des - zu beachten.
Siehe auch:
Kreditaufnahme/Kreditermächtigung
Gemäß den Festlegungen in den Standards staatlicher Doppik wird der Begriff - bei Bund und Ländern durch den Begriff Erfolgsrechnung ersetzt.
Siehe auch:
Erfolgsplan
, Erfolgsrechnung
, Haushaltsrechnung
, Standards staatlicher Doppik
- sind veranschlagte Beträge, die abweichend vom Grundsatz der Einzelveranschlagung einen möglicherweise entstehenden, aber im Detail in der Haushaltsplanung noch nicht zuzuordnenden Mehrbedarf abdecken sollen. - sind im Haushaltsvollzug im Wege der Nachbewilligung für konkrete Ausgabezwecke bereitzustellen.
Siehe auch:
Einzelveranschlagung
, Erfolgsrechnung
, Nebentitel
- sind zum Ausgleich des Haushalts veranschlagte Beträge, die im Detail in der Haushaltsplanung noch nicht zuzuordnen sind. - sind im Haushaltsvollzug als Einnahme zu realisieren.
Siehe auch:
Haushalts- und Finanzausschuss
- sind zum Ausgleich des Haushalts veranschlagte negative Beträge, die abweichend vom Grundsatz der Einzelveranschlagung im Haushaltsvollzug im Sinne von Einsparungen zu erwirtschaften sind.
Siehe auch:
Einsparung
, Einzelveranschlagung
- sind veranschlagte negative Beträge, die abweichend vom Grundsatz der Einzelveranschlagung möglicherweise entstehende, aber im Detail noch nicht zuzuordnende geringere Einnahmen ausgleichen sollen.
Siehe auch:
Einzelveranschlagung
Durch den - werden die Einnahmen und Ausgaben (einschließlich Verpflichtungsermächtigungen) getrennt nach Arten (Gruppierungen) dargestellt.
Siehe auch:
Finanzplanung
, Haushaltssystematik
, Konsumtive Ausgaben
, Personalausgaben
, Verpflichtungsermächtigung