Der Senator für Finanzen erstellt in Abstimmung mit den Ressorts zentrale Regelwerke, in denen Standards und Rahmenvorgaben zu unterschiedlichen Themen vereinbart werden. Zu den Regelwerken gehören neben der gemeinsamen Geschäftsordnung für die bremische Verwaltung (BremGGO) z.B. die Organisationsgrundsätze und der Verwaltungsgliederungsplan.
Die Gemeinsame Geschäftsordnung für die bremische Verwaltung (BremGGO) schafft eine einheitliche, moderne und anwender*innenfreundliche Regelungen für das Verwaltungshandeln der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde). Sie gibt Orientierung für das Alltagsgeschäft und unterstützt die Handlungsfähigkeit der Verwaltung im Krisenfall.
Sie wurde am 28.04.2026 durch den Senat beschlossen (Senatsvorlage der BremGGO) und am 12.05.2026 durch den Gesamtpersonalrat Bremen (GPR) mitbestimmt.
Die Themen der bisherigen Verwaltungsvorschrift zur Organisationsstruktur und Geschäftsverteilung der Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) - VVOrgaGv (seit 27.05.2026 außer Kraft) sowie der Verwaltungsvorschrift zur Kommunikation und Dokumentenverwaltung in der Freien Hansestadt Bremen - VV KommDok (seit 27.05.2026 außer Kraft) wurden in die neue GGO integriert. Durch die Zusammenführung mehrere Verwaltungsvorschriften in ein zentrales Regelwerk, ist ein nutzenden- und wirkungsorientiertes sowie rechtlich eindeutiges Regelwerk entstanden.
Gleichzeitig wurden steuerungsrelevante Themen für die stetige Transformation der Verwaltung verankert.
Die Neufassung der BremGGO leistet damit auch einen Beitrag zur Entbürokratisierung und Verschlankung von (internen) Verwaltungsregelungen.
Die Gliederung der Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) wird nach Senatsressorts (einschließlich der den Ressorts zugeordneten Dienststellen) entsprechend der jeweils gültigen Geschäftsverteilung im Senat grafisch dargestellt.
Abgebildet werden zudem die unabhängigen oder keinem Senatsressort zugeordneten Organisationseinheiten (z. B. Rechnungshof, Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Gesamtpersonalrat).
Der Verwaltungsgliederungsplan des Senats steht Ihnen im Transparenzportal als Download zur Verfügung.