In der Freien Hansestadt Bremen gibt es drei Finanzämter.
Grundsätzlich ist das Wohnsitzfinanzamt zuständig für Ihre steuerlichen Angelegenheiten.
Welches Finanzamt für Ihre Einkommensteuer-Veranlagung zuständig ist, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
| Finanzamt | Zuständigkeit / Gebiet | 
|---|---|
| Finanzamt Bremen | Das Finanzamt Bremen ist zuständig für die Besteuerung von 
  für das Gebiet der Stadt Bremen einschließlich Bremen Nord. | 
| Finanzamt Bremerhaven | Das Finanzamt Bremerhaven ist zuständig für die Besteuerung von 
  für das Gebiet der Stadt Bremerhaven. 
Das Finanzamt Bremerhaven hat eine einheitliche Erhebungsstelle für die Ausführung der Kassengeschäfte und der Vollstreckungstätigkeiten. | 
| Finanzamt für Außenprüfung | Das Finanzamt für Außenprüfung ist zuständig für alle Betriebs- und Lohnsteueraußenprüfungen im Lande Bremen, unabhängig von Rechtsform und Betriebsgröße. | 
Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten für das Finanzamt Bremen werden in der   erledigt.