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„Starterkits“: Erbfall

Nachfolgende Hinweise sollen Ihnen beim Umgang mit Erbschafts- und Schenkungsfällen hilfreich zur Seite stehen.

Schenkung oder Erbschaft erhalten: muss ich aktiv werden?

Ja, Schenkungen und Erbschaften sind innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Dies kann formlos per Brief erfolgen.

An welches Finanzamt muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit richtet sich ausdrücklich nicht nach dem Wohnsitz des Beschenkten oder Erben, sondern nach dem letzten Wohnsitz des Schenkers bzw. der Erblassers. Für das Land Bremen gibt es eine Gesamtzuständigkeit beim Finanzamt Bremerhaven. Deshalb steht sowohl bei Fällen aus Bremen als auch aus Bremerhaven bei Steuerbescheiden und amtlichen Schreiben das Finanzamt Bremerhaven im Briefkopf.

Wonach richtet sich die Höhe der Steuer?

Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert des Erwerbes und dem Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Erblasser bzw. Schenker. Hierbei lässt sich sagen, dass je näher der Erwerber mit dem Erblasser bzw. Schenker verwandt ist, desto höher sind die Freibeträge und desto geringer ist die zu entrichtende Steuer.

Steuerklassen und Freibeträge:

Die Steuerklassen und Freibeträge bei Schenkungs- und Erbvorgängen sind nicht identisch mit den denen der Einkommensteuer. Es gibt lediglich drei Steuerklassen, in die folgende Personenkreise fallen: Steuerklasse I: Ehegatte, eingetragene Lebenspartner, Kinder (eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, nicht jedoch Pflegekinder), Enkel und weitere Abkömmlinge sowie Eltern und Großeltern im Erbfall/ Steuerklasse II Eltern und Großeltern im Schenkungsfall, Geschwister (auch Halbgeschwister), Nichten und Neffen (hier nur die Kinder von Geschwistern), Stiefeltern, Schwiegersohn und Schwiegertochter, Schwiegereltern und der geschiedene Ehegatte / Steuerklasse III alle übrigen Erwerber

Formulare und Anträge:

Hier geht es zu den Erbschaft- und Schenkungsteuer- Formularen oder nutzen Sie gleich ELSTER ELSTER-Erbschaftsteuererklärung

Noch Fragen?

Dann rufen Sie uns unter der zentralen Telefonnummer 361-90909 an, oder nutzen Sie das Serviceportal Bremen unter nachfolgendem Link Erbschaft-/Schenkungsteuer entrichten

Schaltzentrale · Grit Gilde