- sind zum Ausgleich des Haushalts veranschlagte negative Beträge, die abweichend vom Grundsatz der Einzelveranschlagung im Haushaltsvollzug im Sinne von Einsparungen zu erwirtschaften sind.
Siehe auch:
Einsparung
, Einzelveranschlagung
- sind veranschlagte negative Beträge, die abweichend vom Grundsatz der Einzelveranschlagung möglicherweise entstehende, aber im Detail noch nicht zuzuordnende geringere Einnahmen ausgleichen sollen.
Siehe auch:
Einzelveranschlagung
Durch den - werden die Einnahmen und Ausgaben (einschließlich Verpflichtungsermächtigungen) getrennt nach Arten (Gruppierungen) dargestellt.
Siehe auch:
Finanzplanung
, Haushaltssystematik
, Konsumtive Ausgaben
, Personalausgaben
, Verpflichtungsermächtigung