Gesamtheit und Interaktion von Hardware (PC, Monitor, Drucker usw.), Software (Betriebssystem und Standardprogrammen wie MS Word, MS Excel usw.), Fachprogrammen (zum Beispiel Sozialhilfeberechnungen, Personalabrechnungen, Wohngeldberechnungen), Kommunikationsträgern (Leitungen, Netze).
Mit dem - wird eine einheitliche Systematik für eine Gliederung nach Produktstrukturen definiert und eine Aggregation der Daten auf verschiedenen Ebenen zum Zwecke der Vergleichbarkeit ermöglicht. Im - werden mittels einer 3-stelligen Zahl die unterschiedlichen Gliederungsebenen dargestellt: Fachebene (1. Ebene, 1-Steller). Aufgabenebene (2. Ebene, 2-Steller) und Produktebene (3. Ebene, 3-Steller). Der - ist verbindlich für die Kernhaushalte von Bund und Ländern, die Produkthaushalte führen (§ 1 a HGrG).
Geplantes öffentliches Rechnungswesen, mit den Kernelementen Vermögensrechnung (Bilanz), Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) und Finanzrechnung (Kapitalflussrechnung). Grundlage bildet das Ressourcenverbrauchskonzept. Ziel ist die Integration der genannten Kernelemente unter Berücksichtigung aller Einheiten des "Verwaltungskonzerns" (Konzern Freie Hansestadt Bremen).
Siehe auch:
Vermögensrechnung
, Erfolgsrechnung
, Finanzrechnung
, Kernhaushalt
Vergleich von Produkten in den Dimensionen Leistungen/Ressourcen auf Länder- beziehungsweise Kommunalebene; vergleiche Benchmarking.
Siehe auch:
Benchmarking
Der Begriff - wird sowohl im kameralen Haushalt als auch im doppischen Jahresabschluss verwendet:
A) im Sinne von § 13 Landeshaushaltsordnung sind - Ausgaben für:
a) Baumaßnahmen ,
b) den Erwerb von unbeweglichen und beweglichen Sachen (in Bremen zur Zeit ab 410 Euro (ohne Umsatzsteuer), von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, von Wertpapieren sowie für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen,
c) Darlehen sowie
d) Zuweisungen und Zuschüsse zur Finanzierung von Ausgaben für die in den Buchstaben a) - c) genannten Zwecke.
B)im Sinne der Finanzbuchhaltung sind - Anschaffungen langfristig nutzbarer Vermögensgegenstände, die im Anlagevermögen ausgewiesen werden.
Siehe auch:
Anlagevermögen
, Baumaßnahme
, Bremer Kapitaldienstfonds (BKF)
, Doppischer Jahresabschluss
, Finanzbuchhaltung
, Investitionsquote
, Kreditaufnahme/Kreditermächtigung
, Übertragbarkeit/Übertragbare Ausgaben
In dem - sind die in den nächsten Jahren durchzuführenden Investitionsvorhaben nach Dringlichkeiten, Jahresraten, Fortsetzungsmaßnahmen und neuen Maßnahmen gegliedert darzustellen. Das Haushaltsgrundsätzegesetz verlangt als Unterlage für die Finanzplanung die Aufstellung eines mehrjährigen -.
Das - ist, wie beim Finanzplan, jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.
Siehe auch:
Beteiligungen
, Eigenbetrieb nach § 26 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung
, Sonstiges Sondervermögen nach § 26 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung
Anteil der Investitionen an den bereinigten Ausgaben.
Siehe auch:
Bereinigte Einnahmen/ Ausgaben
, Investitionen
Beim - werden die tatsächlich eingegangenen Einnahmen und die tatsächlich geleisteten Ausgaben des gesamten Haushaltsjahres gegenübergestellt. Ausgabereste beziehungsweise nicht realisierte Einnahmeforderungen bleiben im - unberücksichtigt; vergleiche Soll-Abschluss.
Siehe auch:
Ausgaberest
, Haushaltsjahr
, Soll-Abschluss