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Suchergebnisse für "K"

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  • Ku-Vermerke (künftig umzuwandeln)

    - werden im Stellenplan angebracht, wenn Planstellen und Stellen für Arbeitnehmer ohne Bestimmung der Voraussetzungen künftig in Planstellen beziehungsweise Stellen einer anderen Entgeltgruppe umgewandelt werden sollen.
    Siehe auch: Planstelle , Stelle

  • Kw-Vermerke (künftig wegfallend)

    Ist eine Planstelle oder eine Stelle für Arbeitnehmer ohne nähere Angabe als künftig wegfallend bezeichnet, gilt diese Planstelle beziehungsweise Stelle nach ihrem Freiwerden als wegfallend.
    Siehe auch: Planstelle , Stelle


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Uhr im Innenhof · Grit Gilde