- werden im Stellenplan angebracht, wenn Planstellen und Stellen für Arbeitnehmer ohne Bestimmung der Voraussetzungen künftig in Planstellen beziehungsweise Stellen einer anderen Entgeltgruppe umgewandelt werden sollen.
Siehe auch:
Planstelle
, Stelle
Ist eine Planstelle oder eine Stelle für Arbeitnehmer ohne nähere Angabe als künftig wegfallend bezeichnet, gilt diese Planstelle beziehungsweise Stelle nach ihrem Freiwerden als wegfallend.
Siehe auch:
Planstelle
, Stelle