Der Senat hat am 05. August 2014 einen Beschluss zur Beauftragung von externen Beratungen, Gutachten und Untersuchungen gefasst. Demnach erfordern externe Beauftragungen, die in den Anwendungsbereich der VV zu § 55 LHO fallen, ab einem Volumen von mehr als 5.000 € (brutto) vor der Auftragsvergabe immer einen Senatsbeschluss.
Das Genehmigungsverfahren für externe Beauftragungen wird durch die Geschäftsstelle Beratungsaufträge im Referat für Verwaltungsentwicklung und -organisation koordiniert. Ziel ist es, externe Beauftragungen transparenter zu gestalten, verwaltungsinterne Kompetenzen zu nutzen und die Ausgaben für Fremdvergaben zu reduzieren.
Damit ein Vorhaben dem Senat zur Entscheidung vorgelegt werden kann, ist die Beschreibung und Begründung der externen Beauftragung der Geschäftsstelle Beratungsaufträge spätestens zwei Wochen vor der geplanten Senatssitzung in Form eines ausgefüllten Antragsformulars zuzusenden. Die Geschäftsstelle prüft den Antrag nach dessen Eingang, koordiniert das Verfahren zur Vorlage im Senat und berät Antragsteller:innen vor und während der Antragstellung.
Das Genehmigungsverfahren wurde durch das Rundschreiben 13/2014 mitgeteilt. Eine Aktualisierung erfolgte durch das Rundschreiben 13/2015. Das Antragsformular für die Beauftragung von externen Beratungen, Gutachten und Untersuchungen - barrierearm (docx, 37.5 KB) steht Ihnen als Download zur Verfügung.
Der Senator für Finanzen hat gemeinsam mit der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa die "Arbeitshilfe für die Beauftragung von externen Beratungen, Gutachten und Untersuchungen"-barrierearm (pdf, 1.8 MB) überarbeitet. Die Arbeitshilfe soll die Beschäftigten der Bremer Verwaltung in erster Linie dabei unterstützen, Beauftragungen gemäß den Vorgaben der VV zu § 55 LHO zu planen und praxistauglich umzusetzen. Alle wesentlichen Punkte, die vor, während oder nach einer Beauftragung zu beachten sind, sind in der Arbeitshilfe dargestellt. Darüber hinaus wird aufzeigt, welche verwaltungsinternen Kompetenzen vorhanden sind und wie diese genutzt werden können. Außerdem finden Sie in den Anlagen der Arbeitshilfe ein Vertragsmuster - nicht barrierefrei (docx, 42.5 KB) für die Beauftragung von externen Beratungen, Gutachten und Untersuchungen.