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Zahlung

Welche Zahlungstermine gibt es?

Die Grundsteuer ist weiterhin in vier Raten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres fällig.

Ab wann muss ich die neue Grundsteuer zahlen?

Die Grundsteuer nach den neuen gesetzlichen Regelungen ist erstmals im Jahr 2025 zu zahlen. Hierüber erhalten Sie ab dem 13. Januar 2025 – rechtzeitig vor dem ersten Zahlungstermin – einen neuen Grundsteuerbescheid.

Muss ich ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Die bisher schon vorliegenden SEPA-Lastschriftmandate sind auch weiterhin gültig. Änderungen sind wie bisher auch rechtzeitig dem Finanzamt bzw. der Gemeinde gegenüber mitzuteilen.

Wo finde ich den Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat?

Nehmen Sie aktuell noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teil, verwenden Sie bitte das Formular [SEPA-Lastschriftmandat für Grundbesitzabgaben u.a. Grundsteuer (pdf, 2.1 MB)

Muss ich die Grundsteuer trotz Einspruch zahlen?

Ihr Einspruch befreit Sie nicht von der Verpflichtung, die Grundsteuer pünktlich zu zahlen. Haben Sie mit Ihrem Einspruch Erfolg, erhalten Sie die zu viel gezahlten Beträge zurück.

Weitere Informationen finden Sie unter Aussetzung der Vollziehung.

Schaltzentrale · Grit Gilde