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  • Föderalismuskommission (Föko)

    Im Zusammenhang mit der Reform des Grundgesetzes wurden gemeinsame Gremien beziehungsweise Kommissionen von Bundestag und Bundesrat eingerichtet.
    Die 'Kommission zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung' (Föderalismuskommission I) wurde in den Jahren 2003 bis 2004 eingesetzt mit dem Ziel, die Zuordnung von Gesetzgebungszuständigkeiten auf Bund und Länder, die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder in der Bundesgesetzgebung und die Finanzbeziehungen (insbesondere Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen) zwischen Bund und Ländern zu überprüfen.
    Die 'Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen' (Föderalismuskommission II) wurde in den Jahren 2007 bis 2009 eingesetzt mit dem Ziel, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands, insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Kommission hat ein Reformpaket beschlossen, das Finanzthemen (Haushalt, Schuldenbremse, Frühwarnsystem, Konsolidierungshilfen) und Verwaltungsthemen (öffentliche Informationstechnik, Leistungsvergleiche, Steuerverwaltung, Krebsregister) umfasst.
    Siehe auch: Konsolidierungshilfen

  • Finanzplanung

    In der - werden Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten (Einnahmen) in ihren Wechselbeziehungen zu der mutmaßlichen Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Leistungsvermögens dargestellt.
    Der Haushaltswirtschaft des Bundes und der Länder ist eine fünfjährige - zugrunde zu legen. Dies gilt auch für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
    Der Finanzplan wird vom Senat beschlossen und ist dem Parlament spätestens im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das nächste Haushaltsjahr zur Kenntnis vorzulegen.
    Siehe auch: Beauftragter für den Haushalt , Finanzplanung , Finanzrahmen , Gruppierungsplan , Haushaltsgrundsätzegesetz , Haushaltssoll , Landeshaushaltsordnung (LHO) , Personalentwicklungsprogramm (PEP) , Stabilitätsrat

  • Finanzrahmen

    Der - ist der finanzpolitisch bestimmte Handlungsrahmen für die Zukunft, der Einnahmen und Ausgaben nach Finanzplan-Schema ausweist und Grundlage für die
    Finanzplanung ist, durch die eine weitere Konkretisierung erfolgt.
    Siehe auch: Finanzplan-Schema , Finanzplanung

  • Finanzrechnung

    Die - ermittelt als Bestandteil des doppischen Jahresabschlusses in Bremen als Liquiditätsrechnung den Unterschiedsbetrag zwischen den Ein- und Auszahlungen. Die - dient als Abgleichsrechnung zwischen kameralem und doppischem Jahresabschluss.
    Siehe auch: Cash-flow , Doppischer Jahresabschluss , Integriertes öffentliches Rechnungswesen (IöR)

  • Finanzwirtschaft

    Die öffentliche - umfasst alle Maßnahmen und Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen, die auf die Beschaffung, Bereitstellung und Verwendung der zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben notwendigen Mittel gerichtet sind.

  • Finanzzuweisungen

    - sind Zuweisungen und Zuschüsse Dritter zum laufenden Haushalt. Auf
    Bund-/Länderebene handelt es sich insbesondere um Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften.
    Siehe auch: Finanzausgleich (innerbremischer)

  • Folgekosten

    - sind die mit einer Maßnahme verbundenen laufenden Kosten, die die Folgejahre belasten.

  • Fundierte Schulden

    - sind Staatsschulden, die langfristig bestehen. Damit sind Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand gemeint, die über eine lange Laufzeit zurückgezahlt werden.

  • Funktionenplan

    Der - ist Teil der Haushaltssystematik. Durch den - wird die aufgabenorientierte Gliederung der Einnahmen und Ausgaben und des Haushaltsplans dargestellt.
    Siehe auch: Haushaltsplan , Haushaltssystematik


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