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  • Verantwortliche im Produktgruppenhaushalt

    Personen, die im Sinne der Zusammenführung von Fach- (Leistungs-), Personal- und Finanzverantwortung für jeden Produktplan, jeden Produktbereich und jede Produktgruppe im Produktgruppenhaushalt als Verantwortliche benannt wurden. Diese Verantwortung schließt die bisherige Funktion des Beauftragten für den Haushalt ein. Die Mindestanforderungen zu den Verantwortlichkeiten werden in den Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Haushalte konkretisiert.
    Siehe auch: Beauftragter für den Haushalt , Einnahmeverantwortung , Produktbereich , Produktgruppe , Produktplan , Produktgruppenhaushalt

  • Verjährung

    - bezeichnet den zeitlichen Ablauf der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs: Ein verjährter Anspruch besteht weiterhin, er ist nur nicht mehr durchsetzbar und somit wirkungslos geworden.
    Die Verjährungsfrist kann nur durch den Eintritt einer Hemmung oder den Neubeginn der Verjährung verändert werden. Bei Gebühren, Beiträgen und Steuern erlischt der Anspruch mit Eintritt der Verjährung.
    Siehe auch: Beitrag , Gebühr , Steuern

  • Verlustvortrag

    A) - ist der im Rahmen der Abrechnung der Produktplanhaushalte auf das Folgejahr vorgetragene, aufgrund von nicht ausgeglichenen Mindereinnahmen zum Ende des Haushaltsjahres festgestellte Verlust. Ein - bedarf der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses und ist grundsätzlich im Folgejahr durch Mehreinnahmen oder Einsparungen auszugleichen. Im Ausnahmefall wird ein Verlust auch für den Fall von Mehrausgaben vorgetragen.
    B) - wird in der Vermögensrechnung in dem Posten Gewinnvortrag/Verlustvortrag in der Regel das kumulierte Jahresergebnis aus den Vorjahren ausgewiesen. (Finanzbuchhaltung).
    Siehe auch: Vermögensrechnung , Eigenkapital , Einsparung , Finanzbuchhaltung , Haushalts- und Finanzausschuss , Haushaltsjahr , Mehrausgaben , Mindereinnahmen

  • Vermögensnachweis

    - ist die zusammengefasste Übersicht über das Vermögen und die Schulden zum Schluss des jeweiligen Haushaltsjahres.
    Siehe auch: Haushaltsjahr

  • Vermögensplan

    - enthält alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens (zum Beispiel Ankauf oder Veräußerung) und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der - ist Bestandteil des Wirtschaftsplans.
    Siehe auch: Anlagevermögen , Verpflichtungsermächtigung , Wirtschaftsjahr , Wirtschaftsplan (Sondervermögen)

  • Vermögensrechnung

    - ist die stichtagsbezogene Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Aktiva) und der Finanzierung (Passiva). In privatwirtschaftlichen Unternehmen wird die - als Bilanz bezeichnet.
    Siehe auch: Bestandskonten , Beteiligungen , Bilanz , Doppischer Jahresabschluss , Eigenkapital , Integriertes öffentliches Rechnungswesen (IöR) , Rücklagen , Verlustvortrag

  • Verpflichtungsermächtigung

    - ist die Ermächtigung zum Eingehen von rechtlichen Bindungen, die zu Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen. Eine - ist im Haushaltsplan gesondert zu veranschlagen und darf im Haushaltsvollzug grundsätzlich erst nach Einwilligung durch die Senatorin für Finanzen in Anspruch genommen werden; vergleiche § 16 und 38 Landeshaushaltsordnung.
    Siehe auch: Dispositiv , Einzelplan , Einzelveranschlagung , Gesamtplan , Gruppierungsplan , Haushaltsgesetz , Haushaltsjahr , Haushaltsplan , Kapitel , Kontrakt , Sperre , Vermögensplan

  • Verpflichtungsgrad

    Nach dem Quotenmodell werden die Ausgabe- Haushaltsstellen jeweils mit einem - versehen, der nach Disponibilität der Ausgabe festgestellt wird.
    Siehe auch: Haushaltsstelle , Quotenmodell

  • Verschaffung der Verwertungsbefugnis

    Grundstücksübertragungen ohne Grundbucheintragungung , durch die aber wirtschaftlich die Stellung des Eigentümers erlangt wird. Es wird einem rechtlich ermöglicht, das Grundstück auf eigenen Rechnung zu verwerten.

  • Versorgungslastenteilung

    - ist ein Modell der laufenden Erstattung von Versorgungsbezügen durch ein pauschaliertes Abfindungsmodell zum Zeitpunkt des Dienstherrenwechsels.


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Uhr im Innenhof · Grit Gilde