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Glossarübersicht

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  • Konsolidierungshilfen

    Als Ergebnis der Föderalismuskommission II sind neben neuen Regeln zur Kreditbegrenzung und Haushaltsüberwachung (Stabilitätsrat) auch Übergangsregelungen zu - in das Grundgesetz aufgenommen worden. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können für neun Jahre jährliche - von insgesamt 800 Millionen Euro erhalten, die hälftig von Bund und Ländern finanziert werden. Bremen erhält, sofern der Konsolidierungspfad eingehalten wird, für die Jahre 2011 bis 2019 jährlich 300 Millionen Euro (insgesamt 2,7 Milliarden Euro).
    Siehe auch: Darlegungspflicht , Föderalismuskommission (Föko) , Konsolidierungspfad , Kreditaufnahme/Kreditermächtigung , Stabilitätsrat

  • Konsolidierungspfad

    Mit Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bremen und dem Bund über Schuldenbremse und Konsolidierungshilfen hat sich Bremen auf Einhaltung des - verpflichtet.
    Auf Basis des im Jahr 2010 festgestellten strukturellen Defizits von 1,2 Milliarden Euro muss Bremen in 10 gleichen Abbauschritten das Finanzierungsdefizit bis 2020 beseitigen (Defizitabbau jährlich um 120 Millionen Euro).
    Der Stabilitätsrat überwacht die Einhaltung des Abbaupfades. Bei Nichteinhaltung entfällt die Konsolidierungshilfe.
    Siehe auch: Bremer Kapitaldienstfonds (BKF) , Darlegungspflicht , Finanzierungssaldo , Konsolidierungshilfen , Stabilitätsrat

  • Konsumtive Ausgaben

    Den - sind die sächlichen Verwaltungsausgaben (zum Beispiel Geschäftsbedarf, Bewirtschaftungskosten, Mieten), die Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse (zum Beispiel Tilgung an den Bund für Wohnungsbaudarlehen), Ausgaben für laufende Zuweisungen und Zuschüsse (zum Beispiel Schuldendiensthilfen, Zahlungen für den laufenden Aufwand von Sondervermögen, Sozialleistungen, Zuwendungszahlungen) sowie der Zahlungen für den laufenden Aufwand an die Stadtgemeinde Bremerhaven (zum Beispiel Erstattungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers) zuzuordnen. Nach der Systematik des Gruppierungsplans handelt es sich um folgende Ausgaben: Obergruppen 51-54, 58 und Hauptgruppe 6 sowie je nach Kennzeichnung Gruppen 985 beziehungsweise 988).
    Siehe auch: Eckwerte , Gruppierungsplan

  • Konten

    Die - stellen die zentrale Datenstruktur in der Buchführung sowie im Zahlungsverkehr dar. Im Kontenplan werden sie in Bestandskonten und Erfolgskonten unterschieden.
    Siehe auch: Bestandskonten , Doppelte Buchführung in Konten (Doppik) , Erfolgskonten , Finanzbuchhaltung , Kontenplan , Kontenrahmen

  • Kontenplan

    Im - werden alle Konten auf der Basis des Kontenrahmens und der Anforderungen, die durch die Abbildungen der Geschäftsprozesse des individuellen Geschäftsbetriebes entstehen, ausgewiesen.
    Siehe auch: Konten , Kontenrahmen

  • Kontenrahmen

    Der - stellt die Systematik zur Gliederung der Konten der Finanzbuchhaltung dar.
    Siehe auch: Finanzbuchhaltung , Konten , Kontenplan

  • Kontrakt

    Ein - ist eine ein- oder mehrjährige Vereinbarung über Leistungsziele und Finanz-/ Personalausstattung. Ein mehrjähriger - bedarf einer haushaltsrechtlichen Absicherung (Verpflichtungsermächtigung).
    Siehe auch: Produkt , Verpflichtungsermächtigung

  • Kosten

    - umfassen im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung den Wert, der für die Erstellung einer betriebstypischen Leistung verbrauchten Güter und Dienstleistungen entstehen. Abweichungen zum Aufwand ergeben sich unter anderem aus der Einbeziehung kalkulatorischer Kosten.
    Siehe auch: Aufwand , Kalkulatorische Kosten , Kosten- und Leistungsrechnung , Kostenstellenrechnung , Kostenträger , Nutzen-Kosten Untersuchung , Produkt

  • Kostenarten

    - klassifizieren in der Kosten- und Leistungsrechnung nach der Art der Kosten, zum Beispiel Personalkosten. Die primären - und Erlösarten haben ihren Ursprung in den Erfolgskonten der Finanzbuchhaltung. Sekundäre - und Erlösarten werden ausschließlich in der Kosten- und Leistungsrechnung genutzt (zum Beispiel für die Durchführung der innerbehördlichen Leistungsverrechnung).
    Siehe auch: Erfolgskonten , Erlösart , Finanzbuchhaltung , Kosten- und Leistungsrechnung , Kostenartenrechnung , Kostenstellenrechnung , Kostenträgerrechnung , Personalkosten

  • Kosten- und Leistungsrechnung

    In der - werden die erbrachten und erfassten Leistungen (vergleiche Produkt) auf der Basis der hierfür notwendigen Kosten einschließlich der einzubeziehenden kalkulatorischen Kosten dargestellt. Die - setzt sich aus der Kostenartenrechnung, der Kostenstellenrechnung und der Kostenträgerrechnung in Form einer Plan- oder Ist-Kostenrechnung zusammen.
    Siehe auch: Erlös , Kalkulatorische Kosten , Kennzahlen , Kosten , Kostenarten , Kostenartenrechnung , Kostenstellenrechnung , Kostenträger , Kostenträgerrechnung , Leistung , Personalkosten , Produkt


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