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Glossarübersicht

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  • Beschäftigungszielzahl

    Die - drückt den finanzierten Beschäftigungsumfang einer Verwaltungseinheit in Vollzeitäquivalenten (VZA) aus. Sie dient in Verbindung mit den Vorgaben des
    Personalentwicklungsprogramms der Planung, Steuerung und der Kontrolle des Personalbudgets.
    Siehe auch: Vollzeitäquivalente (VZÄ) , Beschäftigungsvorgaben , Bonus-Malus-System , Kernbereich , Personalausgabenbudgetierung , Personalbudget , Personalentwicklungsprogramm (PEP) , Refinanzierung , Stellenindex , Temporäre Projektmittel für Personal , Zielzahl

  • Besondere Finanzierungsvorgänge

    Zu den - zählen die Entnahmen aus beziehungsweise Zuführungen an Rücklagen, die Aufnahme und die Tilgung von Deckungskrediten sowie die Einnahmen und Ausgaben aus innerbremischen Erstattungen/Verrechnungen.
    Siehe auch: Bereinigte Einnahmen/ Ausgaben , Deckungskredit , Erstattungen/Verrechnungen (innerbremische) , Gesamteinnahmen/-ausgaben , Rücklagen

  • Bestandskonten

    Auf den - werden die Bestände der in der Vermögensrechnung auszuweisenden Vermögenswerte (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) und der Finanzierung (Eigenkapital, Fremdkapital) sowie deren Veränderungen erfasst. Die Salden auf den - werden jahresübergreifend fortgeführt. Die Bestände zum Ende des Wirtschaftsjahres entsprechen den Anfangsbeständen zum Beginn des neuen Wirtschaftsjahres.
    Siehe auch: Vermögensrechnung , Anlagevermögen , Eigenkapital , Erfolgskonten , Konten , Umlaufvermögen , Wirtschaftsjahr

  • Beteiligungen

    - stellen den Anteil an privatrechtlich organisierten Unternehmen dar. Eine - an der Gründung eines Unternehmens in privater Rechtsform oder an einem bestehenden Privatunternehmen soll nur erfolgen, wenn ein wichtiges Interesse vorliegt und sich der angestrebte Zweck auf andere Weise nicht besser und wirtschaftlicher erreichen lässt.

    - werden in der Vermögensrechnung in dem Posten Finanzanlagen mit dem Betrag, der dem Anteil Bremens am Eigenkapital des Unternehmens oder einer ausgegliederten Einheit entspricht, ausgewiesen.
    Siehe auch: Vermögensrechnung , Eigenkapital , Finanzielle Transaktionen , Haushaltsrechnung , Investitionsprogramm

  • Beteiligungscontrolling

    Das - ist ein Instrument zur zeitnahen Steuerung, Koordination und Kontrolle der Beteiligungsgesellschaften, um vorgegebene Ziele bestmöglich zu erreichen. Es dient damit der ergebnisorientierten, funktionsübergreifenden Steuerung.

  • Beteiligungsmanagement

    - ist die Zusammenfassung aller operativen und verwaltenden Aufgaben, die ein Konzern im direkten Umfeld seiner Unternehmensbeteiligungen zu erfüllen hat.
    Durch den Aufbau eines - soll die notwendige Steuerung und Kontrolle dieser Unternehmen durch den Senat beziehungsweise die Bremische Bürgerschaft erfolgen.
    Die im Mehrheitsbesitz Bremens stehenden Unternehmen bilden (unbeschadet ihrer rechtlichen Selbstständigkeit) eine wirtschaftliche Einheit (Konzern) mit der bremischen Verwaltung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

  • Betrieb nach § 26 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung

    - ist ein rechtlich und wirtschaftlich unselbstständiger, abgesonderter Teil der Verwaltung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Er arbeitet auf der Grundlage eines Wirtschaftsplans; vergleiche im Gegensatz dazu Eigenbetrieb beziehungsweise Sondervermögen nach § 26 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung.
    Siehe auch: Eigenbetrieb nach § 26 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung , Sondervermögen nach § 26 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung , Sonstiges Sondervermögen nach § 26 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung , Wirtschaftsplan (Sondervermögen)

  • Bewirtschaftungsmaßnahmen

    - sind im Vollzug des Haushalts getroffene Maßnahmen mit dem Ziel, die geplanten Einnahmen und Ausgaben einzuhalten. - sind beispielsweise die Inanspruchnahme der Planungssicherheit (Planungsreserve) oder die sinngemäße Anwendung der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung.
    Siehe auch: Planungssicherheit (Planungsreserve) , Vorläufige Haushaltsführung

  • Bilanz

    - ist in der Doppik die Gegenüberstellung von Vermögen, sowie Eigen- und Fremdkapital zu einem Stichtag. Sie ist Bestandteil des doppischen Jahresabschlusses. Die von einer öffentlichen Gebietskörperschaft erstmals aufgestellte - wird als Eröffnungsbilanz bezeichnet. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, statt des Begriffs - den Begriff Vermögensrechnung zu verwenden.
    Siehe auch: Vermögensrechnung , Doppelte Buchführung in Konten (Doppik) , Doppischer Jahresabschluss , Eigenkapital , Haushaltsrechnung

  • Billigkeitsleistung

    - ist eine Leistung der öffentlichen Hand an Bedienstete. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die - darf nur erfolgen, wenn dafür im Haushaltsplan Ausgabemittel besonders zur Verfügung gestellt sind.


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Uhr im Innenhof · Grit Gilde