Eine - ist eine Verringerung des Haushaltssolls zur Deckung einer
Nachbewilligung bei einer anderen Haushaltsstelle.
Siehe auch:
Globale Minderausgaben
, Haushaltssoll
, Haushaltsstelle
, Nachbewilligung
, Verlustvortrag
Mit der - wird der besonderen strukturellen Eigenarten der Stadtstaaten (hinterlandlose Stadtstaaten unterscheiden sich mit Blick auf Einnahmesituation und Aufgabenerfüllung erheblich von anderen Ländern) beim Länderfinanzausgleich Rechnung getragen.
Siehe auch:
Länderfinanzausgleich
Der - ist Teil des Haushaltsplans und enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen eines einzelnen Aufgabenbereiches.
Siehe auch:
Gesamtplan
, Haushaltsplan
, Haushaltsrechnung
, Verpflichtungsermächtigung
Grundsatz, nach dem die Einnahmen nach dem Entstehungsgrund, die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen nach Zwecken getrennt zu veranschlagen und gegebenenfalls zu erläutern sind.
Siehe auch:
Globale Mehrausgaben
, Globale Minderausgaben
, Globale Mindereinnahmen
, Verpflichtungsermächtigung
Die Lohnsteuerkarte wurde abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt.
Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal).
Mit dem ELStAM-Verfahren wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Bei Ihrem Arbeitgeber werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Ihre aktuellen ELStAM werden in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit Ihre aktuellen ELStAM in Mein ELSTER abzurufen. Bei Ehegatten/Lebenspartnern muss jeder Ehegatte/Lebenspartner für den Abruf der ELStAM ein eigenes Zertifikat in Mein ELSTER erzeugen
Auf den - wird der in der Erfolgsrechnung auszuweisende Ertrag und Aufwand des jeweiligen Wirtschaftsjahres erfasst. Im Jahresabschluss werden die Salden der - abgerechnet, so dass im Gegensatz zu den Bestandskonten kein Anfangsbestand auf den - vorgetragen wird.
Siehe auch:
Aufwand
, Bestandskonten
, Doppischer Jahresabschluss
, Erfolgsrechnung
, Ertrag
, Konten
, Kostenarten
, Wirtschaftsjahr
- ist ein Bestandteil des Wirtschaftsplans. Er enthält alle voraussehbaren
Erträge und Aufwendungen eines Wirtschaftsjahres und entspricht in der Gliederung einer Gewinn- und Verlustrechnung.
Siehe auch:
Aufwand
, Ertrag
, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
, Wirtschaftsjahr
, Wirtschaftsplan (Sondervermögen)
In der - wird für die Rechnungsperiode der Ertrag dem Aufwand gegenübergestellt und das Ergebnis der Periode ermittelt. Übersteigt der Ertrag den Aufwand, ergibt sich ein (Jahres-)Überschuss; übersteigt dagegen der Aufwand den Ertrag, wird ein (Jahres-)Fehlbetrag ausgewiesen. Die - wird auch als Gewinn- und Verlustrechnung bezeichnet.
Siehe auch:
Anhang
, Aufwand
, Doppischer Jahresabschluss
, Erfolgskonten
, Ertrag
, Fehlbetrag
, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
, Globale Mehrausgaben
, Integriertes öffentliches Rechnungswesen (IöR)
, Rücklagen
, Überschuss
- sollen (soweit erforderlich) den Verwendungszweck der Anschläge mit ausreichender Bestimmtheit erkennen lassen und eine geeignete Unterlage für deren sachgemäße Nachprüfung bieten. - gehören nicht zum Dispositiv.
Siehe auch:
Anschlag
, Dispositiv