- sind Kosten, die anders oder zusätzlich zu den aufwandsgleichen Kosten lediglich in der Kosten- und Leistungsrechnung angesetzt werden (zum Beispiel kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Mieten, kalkulatorische Zinsen).
Siehe auch:
Abschreibung
, Kosten
, Kosten- und Leistungsrechnung
- ist ein überwiegend in der öffentlichen Verwaltung angewendetes Buchführungssystem, bei der Einnahmen und Ausgaben (Mittelzu- beziehungsweise Mittelabflüsse) geführt werden und die geplanten Einnahmen und Ausgaben (Anschlag beziehungsweise Soll) den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben (Ist) eines Haushaltsjahres gegenübergestellt werden.
Siehe auch:
Haushaltsjahr
- ist die Gliederungsebene im Haushaltsplan unterhalb eines Einzelplans, in der alle Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen in Form von
Haushaltsstellen zugeordnet sind.
Siehe auch:
Haushaltsplan
, Haushaltsrechnung
, Haushaltsstelle
, Stellenplan
, Verpflichtungsermächtigung
Kurzfristiger Kredit zur Bereitstellung von Zahlungsmitteln für die Kasse. Er ist im Gegensatz zum Deckungskredit keine Haushaltseinnahme.
Siehe auch:
Deckungskredit
, Kreditaufnahme/Kreditermächtigung
- sind Indikatoren zur Messung der Zielerreichung. Die - stehen in einem direkten Zusammenhang mit den gesetzten Zielen und geben den Maßstab vor, mit dem die Zielerreichung im Rahmen des Controllings gemessen werden soll.
Neben monetären - existieren auch rein mengenmäßige, also nicht bewertete, Größen, wie zum Beispiel Mitarbeiter, Quadratmeter, Anzahl belegte Plätze et cetera, die im Produktgruppenhaushalt den Produktgruppen zugeordnet sowie im Rahmen der Kosten-Leistungs-Rechnung auf Kostenstellen oder Kostenträgern erfasst werden. Darüber hinaus bestehen Verhältniskennzahlen (zum Beispiel Kostendeckungsgrad).
Siehe auch:
Beschäftigungsvorgaben
, Controlling
, Kosten- und Leistungsrechnung
, Kostenstelle
, Kostenträger
, Produktgruppe
, Produktgruppenhaushalt
Der - ist der Bereich des Personalhaushalts, der über Beschäftigungszielzahlen gesteuert wird.
Siehe auch:
Beschäftigungszielzahl
, Kernverwaltung
, Personalbudget
Der - ist derjenige Teil des Haushalts, der sich nicht auf die ausgegliederten Einheiten erstreckt. Er ist mit den Bruttoausgaben und -einnahmen für sämtliche Bereiche der unmittelbaren öffentlichen Verwaltung (senatorische und zugeordnete Dienststellen) wesentlicher Bestandteil des Haushaltsplans.
Ausgegliederte Einheiten (sogenannte Extrahaushalte) sind beispielsweise: öffentliche Hochschulen mit eigenem Rechnungswesen, Eigenbetriebe, Sonstige Sondervermögen sowie Eigengesellschaften, Beteiligungsgesellschaften.
Siehe auch:
Cashmanagement
, Eigenbetrieb nach § 26 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung
, Eigengesellschaft
, Haushaltsplan
, Integriertes öffentliches Rechnungswesen (IöR)
, Sonstiges Sondervermögen nach § 26 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung
Die - bildet den originären Kern staatlicher Aufgabenwahrnehmung ab, die unmittelbar über die bremischen Haushalte abgewickelt und mit dem Produktgruppenhaushalt gesteuert werden. Das Personal der - wird bei dieser Betrachtung nach dem Kernbereich, der Ausbildung, refinanzierten Beschäftigten (Refinanzierung), temporären Projektmitteln für Personal und sonstigem Personal differenziert.
Siehe auch:
Ausbildung
, Kernbereich
, Refinanzierung
, Temporäre Projektmittel für Personal
, Produktgruppenhaushalt
- ist eine Software der Gesellschaft für Innovative Personalwirtschaftssysteme mbH, mit der die Abrechnung der Bezüge in der bremischen Verwaltung durchgeführt wird.
vergleiche Finanzausgleich (innerbremischer)
Das Verfahren zur Ermittlung der unmittelbar konjunkturell bedingten Änderungen der Landeshaushalte knüpft an das Verfahren an, das auch im Rahmen der Haushaltsüberwachung auf europäischer Ebene Anwendung findet. Die unmittelbaren konjunkturellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt, die zur Feststellung der Einhaltung der Defizitobergrenzen nach Ablauf des Haushaltsjahres maßgeblich sind, setzen sich aus der zu Beginn der Haushaltsaufstellung zu ermittelnden Konjunkturkomponente und einer Steuerabweichungskomponente zusammen.
Siehe auch:
Haushaltsjahr
, Konjunkturkomponente
, Struktureller Finanzierungssaldo
vergleiche ex ante Konjunkturkomponente; ex post Konjunkturkomponente
Siehe auch:
Ex ante Konjunkturkomponente
, Ex post Konjunkturkomponente
, Konjunkturbereinigung
Als Ergebnis der Föderalismuskommission II sind neben neuen Regeln zur Kreditbegrenzung und Haushaltsüberwachung (Stabilitätsrat) auch Übergangsregelungen zu - in das Grundgesetz aufgenommen worden. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können für neun Jahre jährliche - von insgesamt 800 Millionen Euro erhalten, die hälftig von Bund und Ländern finanziert werden. Bremen erhält, sofern der Konsolidierungspfad eingehalten wird, für die Jahre 2011 bis 2019 jährlich 300 Millionen Euro (insgesamt 2,7 Milliarden Euro).
Siehe auch:
Darlegungspflicht
, Föderalismuskommission (Föko)
, Konsolidierungspfad
, Kreditaufnahme/Kreditermächtigung
, Stabilitätsrat
Mit Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bremen und dem Bund über Schuldenbremse und Konsolidierungshilfen hat sich Bremen auf Einhaltung des - verpflichtet.
Auf Basis des im Jahr 2010 festgestellten strukturellen Defizits von 1,2 Milliarden Euro muss Bremen in 10 gleichen Abbauschritten das Finanzierungsdefizit bis 2020 beseitigen (Defizitabbau jährlich um 120 Millionen Euro).
Der Stabilitätsrat überwacht die Einhaltung des Abbaupfades. Bei Nichteinhaltung entfällt die Konsolidierungshilfe.
Siehe auch:
Bremer Kapitaldienstfonds (BKF)
, Darlegungspflicht
, Finanzierungssaldo
, Konsolidierungshilfen
, Stabilitätsrat
Den - sind die sächlichen Verwaltungsausgaben (zum Beispiel Geschäftsbedarf, Bewirtschaftungskosten, Mieten), die Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse (zum Beispiel Tilgung an den Bund für Wohnungsbaudarlehen), Ausgaben für laufende Zuweisungen und Zuschüsse (zum Beispiel Schuldendiensthilfen, Zahlungen für den laufenden Aufwand von Sondervermögen, Sozialleistungen, Zuwendungszahlungen) sowie der Zahlungen für den laufenden Aufwand an die Stadtgemeinde Bremerhaven (zum Beispiel Erstattungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers) zuzuordnen. Nach der Systematik des Gruppierungsplans handelt es sich um folgende Ausgaben: Obergruppen 51-54, 58 und Hauptgruppe 6 sowie je nach Kennzeichnung Gruppen 985 beziehungsweise 988).
Siehe auch:
Eckwerte
, Gruppierungsplan
Die - stellen die zentrale Datenstruktur in der Buchführung sowie im Zahlungsverkehr dar. Im Kontenplan werden sie in Bestandskonten und Erfolgskonten unterschieden.
Siehe auch:
Bestandskonten
, Doppelte Buchführung in Konten (Doppik)
, Erfolgskonten
, Finanzbuchhaltung
, Kontenplan
, Kontenrahmen
Im - werden alle Konten auf der Basis des Kontenrahmens und der Anforderungen, die durch die Abbildungen der Geschäftsprozesse des individuellen Geschäftsbetriebes entstehen, ausgewiesen.
Siehe auch:
Konten
, Kontenrahmen
Der - stellt die Systematik zur Gliederung der Konten der Finanzbuchhaltung dar.
Siehe auch:
Finanzbuchhaltung
, Konten
, Kontenplan
Ein - ist eine ein- oder mehrjährige Vereinbarung über Leistungsziele und Finanz-/ Personalausstattung. Ein mehrjähriger - bedarf einer haushaltsrechtlichen Absicherung (Verpflichtungsermächtigung).
Siehe auch:
Produkt
, Verpflichtungsermächtigung
- umfassen im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung den Wert, der für die Erstellung einer betriebstypischen Leistung verbrauchten Güter und Dienstleistungen entstehen. Abweichungen zum Aufwand ergeben sich unter anderem aus der Einbeziehung kalkulatorischer Kosten.
Siehe auch:
Aufwand
, Kalkulatorische Kosten
, Kosten- und Leistungsrechnung
, Kostenstellenrechnung
, Kostenträger
, Nutzen-Kosten Untersuchung
, Produkt